Die Schweiz verfügt über ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen.
Soziale Vorsorge

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt: die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls, der Erwerbsersatz für Militär- und Zivildienst und bei Mutterschaft, die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen.
Das Rentensystem setzt sich aus drei Säulen zusammen. Als «erste Säule» werden die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bezeichnet. Sie wird finanziert aus paritätischen Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Versicherung ist obligatorisch. Als «zweite Säule» wird die berufliche Vorsorge bezeichnet. Sie kommt für Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von 21’150 Franken zum Tragen und ist ebenfalls obligatorisch. Die private Vorsorge als «dritte Säule» ist freiwillig.
Die Kranken- und Unfallversicherung wird von privaten Gesellschaften getragen. Die Versicherten sind in der Wahl ihres Krankenversicherers frei, für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Kranken- und Unfallversicherung obligatorisch. In der Grundversicherung gilt ein Selbstbehalt, Erwachsene können wählen zwischen 300 und 2’500 Franken jährlich. Die Höhe des Selbstbehalts wirkt sich auf die Höhe der zu leistenden Prämien aus. Zusätzlich zur obligatorischen Grundversicherung werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten.
Die Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) decken den Verdienstausfall bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst ab. Seit dem 1. Juli 2005 besteht zudem eine Mutterschaftsversicherung, die während 14 Wochen nach der Geburt des Kindes 80% des Verdienstausfalls ersetzt.
Die Arbeitslosenversicherung gewährt eine Entschädigung in der Höhe von 70 oder 80% des zuletzt erzielten Arbeitseinkommens. Je nach Alter der Versicherten, ihrer Unterhaltspflichten und Dauer der Beitragszahlungen besteht Anspruch auf 90 bis 520 Tagesentschädigungen. Voraussetzung ist allerdings eine Mindestbeitragsleistung während 12 Monaten im Verlauf von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit.
Die Kinderzulagen variieren je nach Kanton. Im Minimum beträgt sie 200 Franken monatlich für Kinder bis zu 16 Jahren. Die Ausbildungszulagen betragen mindestens 250 Franken monatlich für Kinder in Ausbildung zwischen 16 und 25 Jahren.