Rahmenabkommen für das zweite schweizerisch-ungarische Kooperationsprogramm

Lokale News, 06.02.2023

Der Schweizer Botschafter Jean-François Paroz, als Vertreter der Schweiz, und der ungarische Minister für regionale Entwicklung, Dr. Tibor Navracsics, als Vertreter Ungarns, haben am 8. November 2022 offiziell das Rahmenabkommen für das zweite schweizerisch-ungarische Kooperationsprogramm als Teil des zweiten Beitrags der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Rahmenabkommen wird seit dem 19. Dezember 2022 provisorisch angewendet und ist ab dem 26. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Text des unterzeichneten Rahmenabkommens ist unten aufgeführt.

Überblick über die Themenbereiche
Überblick über die Themenbereiche © SECO / SDC / SCO

Das schweizerisch-ungarische Kooperationsprogramm hat zum Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Ungarn zu verringern. Es wird Unterstützung in Form von thematischen Programmen und Projekten in acht verschiedenen Bereichen leisten. Die meistens Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen durchgeführt, und an mehreren Projekten sind Schweizer Partnerorganisationen beteiligt.

Die Unterzeichnung des Rahmenabkommens war ein wichtiger Meilenstein in der langen Tradition der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Ungarn. Das Abkommen legt Ziel, Umfang, Form und Verwendung des Beitrags sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung fest.

Der Anhang des Rahmenabkommens mit der Bezeichnung "Country-Specific Set-up" enthält die thematische und geografische Aufteilung des Beitrags und die zwischen der Schweiz und Ungarn vereinbarten spezifischen Regeln sowie die Zuweisung von Zuständigkeiten und Aufgaben an die an der Umsetzung des schweizerisch-ungarischen Kooperationsprogramms und der Unterstützungsmassnahmen beteiligten Stellen.

Rahmenabkommen CH-HU und Anhang 'Country-Specific Set-Up' (PDF, 23 Seiten, 725.9 kB, Englisch)