Fortführung des Swisscoy-Einsatzes


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Bern, Medienmitteilung, 29.11.2013

Der Bundesrat hat am Freitag die Fortführung des Einsatzes der Swisscoy in der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis 31. Dezember 2017 beschlossen und eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Da der Einsatz bewaffnet erfolgt und länger als drei Wochen dauert, bedarf er der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Die Schweiz hat jederzeit die Möglichkeit den Einsatz zu beenden.

Die Swisscoy ist seit 1999 als Teil der KFOR im Kosovo im Einsatz und leistet seit 2002 ihren Dienst bewaffnet. Seit Beginn des Einsatzes haben rund 5'400 Angehörige der Armee freiwillig ihren Beitrag zu den Stabilisierungsbemühungen der internationalen Gemeinschaft geleistet. Die Anwesenheit der Schweizer Armee wird im Kosovo sehr geschätzt und geniesst in der dortigen Bevölkerung grosses Vertrauen.

Das Interesse der Schweiz an einem gewaltfreien Kosovo ist unverändert hoch, da die Stabilität des Westbalkans unmittelbar mit der Sicherheit in der Schweiz verbunden ist. Deshalb ist die Weiterführung der KFOR-Präsenz als Teil eines internationalen Engagements im Kosovo für die Schweiz von direktem Interesse. Die Fortsetzung des friedensfördernden Einsatzes im Kosovo entspricht ausserdem, dem im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 dargelegten Willen des Bundesrates.

Der Kontingentsbestand soll von aktuell maximal 220 Armeeangehörigen auf 235 Armeeangehörige angehoben werden, damit die Leistungen, welche mit der KFOR aktuell vereinbart sind, weiterhin erbracht werden können. Zudem können ausserordentlicher Instandhaltungsbedarf oder lagebedingte Sicherheitsanforderungen temporär zu zusätzlichem Personalbedarf führen. Der maximale Bedarf an temporären Aufstockungen kann hingegen neu gesenkt werden. Statt einer Aufstockung um 80 Armeeangehörige während 12 Monaten, soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, das bestehende Kontingent um höchstens 60 Armeeangehörige für maximal vier Monate zu erhöhen.


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Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
031 324 88 75


Herausgeber:

Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten