Kampf gegen die Straflosigkeit: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Änderungen des Römer Statuts

Medienmitteilung, 29.05.2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 sein Engagement gegen die Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen auf internationaler Ebene bekräftigt: er verabschiedete die Botschaft zur Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Mit dieser Vorlage soll die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs erweitert werden. Er soll neu die Verwendung folgender Waffen als Kriegsverbrechen ahnden können: Biologische Waffen, blindmachende Laserwaffen und Waffen, die durch Splitter verletzen, die durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.

Die Vertragsstaaten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs haben im Dezember 2017 entschieden, Artikel 8 des Statuts betreffend die Kriegsverbrechen um diese drei Tatbestände zu erweitern. Als Vertragsstaat des Römer Status hat die Schweiz den Entscheid mitgetragen.

Der Schweizer Gesetzgeber hat die Verwendung dieser drei Waffentypen bereits 2011 unter Strafe gestellt. Nicht zuletzt auf Grund des Engagements der Schweiz ist die Verwendung der Waffen auch im humanitären Völkerrecht untersagt. Die Änderungen des Römer Statuts stärken diese bestehende Verbote, indem sie die fraglichen Handlungen auch vor dem Strafgerichtshof als Kriegsverbrechen unter Strafe stellen. Durch diese sinnvolle Erweiterung der Zuständigkeit des Strafgerichtshofs wird die internationale Strafjustiz gestärkt.

Mit der Ratifikation dieser Änderungen würde die Schweiz somit ihren Beitrag zur Prävention von Kriegsverbrechen sowie zum besseren Schutz sowohl von Zivilpersonen als auch an den Kampfhandlungen beteiligten Personen leisten. Die Schweiz würde zudem ein wichtiges Signal aussenden, die Verwendung dieser Waffen über die Schweiz hinaus als Kriegsverbrechen strafbar zu machen und zu ahnden. Die Änderungen müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden, bevor sie der Bundesrat ratifizieren kann.

Der Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen ist zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Friedenssicherung und die Stabilität. Gemäss den verfassungsmässigen Zielen ihrer Aussenpolitik leistet die Schweiz damit einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt.

Der Internationale Strafgerichtshof ist eine ständige Institution mit Sitz in Den Haag. Sie ist für die Beurteilung der schwersten Verbrechen zuständig, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Die völkerrechtliche Grundlage der Institution ist das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Die Schweiz ratifizierte das Römer Statut am 12. Oktober 2001. Mittlerweile zählt das Römer Statut 122 Vertragsstaaten.


Weiterführende Informationen

Römer Statut
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Internationaler Strafgerichtshof (fr, en)


Botschaft zur Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.)(pdf, 458kb)
Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend Kriegsverbrechen (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.)(pdf, 331kb)


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