Strafverfolgungsbehörden sollen Zugriff auf europäische Asyldaten erhalten

Bern, Medienmitteilung, 27.11.2014

Zur Stärkung der inneren Sicherheit will der Bundesrat den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank ermöglichen. Zu diesem Zweck strebt er ein Abkommen mit der Europäischen Union an. Am Freitag hat er das entsprechende Verhandlungsmandat verabschiedet.

In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden. Diese Daten standen den Strafverfolgungsbehörden bisher nicht zur Verfügung.

Mit der revidierten EU-Verordnung zur Eurodac-Datenbank wird den nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol neu ebenfalls der Zugriff auf Eurodac-Daten erlaubt. Ein solcher Datenabgleich darf jedoch nur erfolgen, wenn vorgängig andere Datenbanken geprüft wurden und er der Verhütung oder Aufdeckung terroristischer sowie anderer schwerer Straftaten dient.

Die neuen Bestimmungen der Eurodac-Verordnung gelten für die Schweiz nicht automatisch. Zusammen mit den anderen an Dublin assoziierten Staaten (Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen) will der Bundesrat deshalb zur Stärkung der inneren Sicherheit ein Abkommen mit der Europäischen Union abschliessen. Das Abkommen soll festhalten, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden unter denselben Voraussetzungen wie die Strafverfolgungsbehörden anderer Dublin-Staaten einen Abgleich mit der Eurodac-Datenbank vornehmen können. Es soll weiter regeln, dass auch die von der Schweiz erhobenen Eurodac-Daten den anderen Dublin-Staaten zugänglich sind.

Nach der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats hat der Bundesrat am Freitag nun der Aufnahme von Verhandlungen definitiv zugestimmt.


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