COVID-19: Regeln für die Einreise in die Schweiz - 22 Januar 2022

Stellungnahme, 22.01.2022

Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Medienmitteilung BAG

Grenzsanitarische Einreisebedingungen: Ausführliche Informationen bezüglich den grenzsanitarischen Einreisebedingungen für die Schweiz entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt (PDF, 6 Seiten, 102.4 kB).

Formularpflicht für alle Einreisenden

Alle Einreisenden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen, müssen das Einreiseformular https://swissplf.admin.ch/formular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass das Einreiseformular frühestens 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden kann.

Geimpfte Personen

Als geimpfte Personen gelten Personen, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der:

  1. über eine Zulassung in der Schweiz verfügt und gemäss den Empfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) vollständig verimpft wurde;
  2. über eine Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur für die Europäische Union verfügt und gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig verimpft wurde; oder
  3. gemäss dem «WHO Emergency use listing» zugelassen ist und gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig verimpft wurde.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Impfzertifikat, welches die vollständige Impfung gemäss den oben erwähnten Bedingungen ausweist, sowohl bei der Fluggesellschaft als auch bei der Einreise in die Schweiz vorweisen können.

Ungeimpfte Personen: Testpflicht

Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorhanden sein. Alle Personen müssen nachweisen, dass sie sich innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise in die Schweiz (Zeitpunkt der Probeentnahme) mit einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR Test Covid-19) haben testen lassen und das Ergebnis des Tests negativ ausgefallen ist. Wir bitten Sie, die Reise- und Umsteigezeiten sowie die Zeitverschiebung zu berücksichtigen.

Kinder unter 16 Jahren brauchen kein negatives Testresultat, sie sind von der Testpflicht ausgenommen.

Bei Verstössen gegen diese Regeln können Ordnungsbussen verhängt werden.

Travelcheck: Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen: Travelcheck.

BAG: Die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) enthält viele weitere Details, die Ihnen gewiss hilfreich sind, insbesondere die Liste der Risikoländer und –gebiete.

Die Schweizerische Botschaft in den Philippinen übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.