Regeln bei der Einreise in die Schweiz sowie für den Zugang zum Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen

Stellungnahme, 06.12.2021

Der Bundesrat will eine Zunahme der Infektionszahlen durch Reiserückkehrende nach den Herbstferien verhindern.

Aktualisiert am 06. Dezember 2021

Regeln bei der Einreise in die Schweiz sowie für den Zugang zum Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen © FDFA

Medienmitteilung EDA

Grenzsanitarischen Einreisebedingungen: Ausführliche Informationen in Bezug auf die grenzsanitarischen Einreisebedingungen in die Schweiz entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt (PDF, 6 Pagine, 97.5 kB, plurilingue: inglese, tedesco, francese).

*****

Aktualisiert am 06. Dezember 2021

Testpflicht

Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorhanden sein. Alle Personen müssen nachweisen, dass sie sich innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise in die Schweiz (Zeitpunkt der Probeentnahme) mit einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR Test Covid-19) haben testen lassen und das Ergebnis des Tests negativ ausgefallen ist. Wir bitten Sie, die Reise- und Umsteigezeiten sowie die Zeitverschiebung zu berücksichtigen.

Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Die Einreisenden bezahlen die Tests selber.

Alle Testresultate müssen dem Kanton innerhalb von 2 Tagen gemeldet werden. Kontakte der kantonalen Behörden

Coronavirus: Einreise in die Schweiz

Kinder unter 16 Jahren brauchen kein negatives Testresultat, sie sind von der Testpflicht ausgenommen.

Einreiseformular

Jede Person, die in die Schweiz einreist, muss ein ausgefülltes Einreiseformular vorlegen (in seltenen Fällen können Ausnahmen gelten, siehe Art. 3 der Verordnung COVID-19 zum Internationalen Personenverkehr). Es ist daher wichtig, das elektronische Einreiseformular frühestens 48 Stunden vor der Reise auf einem Computer oder Smartphone auszufüllen, um einen QR-Code per E-Mail zu erhalten. Dieser Code muss bei der Ankunft in der Schweiz zur Kontrolle bereitgehalten werden. Die Grenzkontrollbehörde kann eine Geldstrafe verhängen, wenn das Einreiseformular nicht ausgefüllt wurde oder wenn die Angaben falsch sind.

*****

Travelcheck: Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen: Travelcheck.

BAG: Die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) enthält viele weitere Details, die Ihnen gewiss hilfreich sind, insbesondere die Liste der Risikoländer und –gebiete.

Die Schweizerische Botschaft in den Philippinen übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.