2018: 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Lokale News, 24.07.2018

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt. Seither repräsentiert sie ein fundamentales Element der schweizerischen Menschenrechtspolitik im In- sowie im Ausland. Um dieses wichtige Jubiläum zu unterstreichen, werden im Herbst Filme zu Menschenrechtsthemen in Moskau, Ufa und Sankt Petersburg gezeigt.

Parallel dazu fokussiert im 2018 diese Botschaft ihre Menschenrechtszusammenarbeit mit Russland auf die Bereiche Strafvollzug, Prävention der Radikalisierung des Islams, Wirtschaft und Menschenrechte, Einhaltung der fundamentalen Rechte sowie auf den Bereich Vermisste im Kaukasus.

Im Februar begleitete die Schweiz aktiv den Prozess der „Universellen Periodischen Überprüfung“ (UPR) von Russland im Menschenrechtsrat in Genf und im zweiten Semester sind die jährlichen Menschenrechtskonsultationen in Moskau geplant. Schließlich werden menschenrechtsrelevante Themen und damit verbundene Herausforderungen regelmäßig mit den russischen Behörden im Rahmen bilateraler Treffen und multilateraler Gremien diskutiert.