Die Humanitäre Hilfe des Bundes hat bisher bereits neun Millionen Franken für die Opfer der Ebola-Epidemie eingesetzt – vor allem für die Lieferung von sanitären Hilfsgütern. Nun sieht der Bundesrat weitere zwanzig Millionen Franken vor. Das Engagement der Schweiz gilt hier drei prioritären Bereichen: Kampf gegen die Ausbreitung des Virus durch Behandlung und Prävention, Stärkung der Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern, Milderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Epidemie in den betroffenen Staaten.
Die anderen zwanzig Millionen Franken dienen als Hilfe für die Krisenopfer in Syrien und im Irak, d. h. für die Flüchtlinge in den Nachbarländern, aber auch für die intern Vertriebenen, die in Syrien oder in Irak selber Zuflucht gefunden haben. Diese Menschen sind grösstenteils nicht für den Wintereinbruch gerüstet. Der zusätzliche humanitäre Beitrag der Schweiz soll den Menschen helfen, den bevorstehenden Winter zu überstehen, und zugleich die Gastgemeinschaften in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in der Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen entlasten. Seit März 2011 hat die Schweiz im Zusammenhang mit diesen Krisen bereits rund 115 Millionen Franken bereitgestellt.
Die humanitären Krisen in Syrien und im Irak stehen zuoberst auf der Dringlichkeitsliste der Vereinten Nationen – neben der Zentralafrikanischen Republik und dem Südsudan. Angesichts der Ebola-Epidemie, dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine und der Gewalteskalation im Gazastreifen ist eine zusätzliche Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft vonnöten.
Die Humanitäre Hilfe der Schweiz hat mit direkten Massnahmen, Finanzbeiträgen an ihre Partner wie das IKRK und mit der Entsendung von Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) an verschiedene UNO-Organisationen gleichzeitig auf alle genannten Krisen reagiert. Allerdings sind weitere Mittel von Seiten der Schweiz und anderer Staaten nötig, um den Opfern zu helfen.
Um die 40 Millionen Franken bereitstellen zu können, die für die internationale Unterstützung notwendig sind, wird der Bundesrat dem Parlament einen Nachtragskredit über 17.5 Millionen Franken unterbreiten. Die restlichen 22.5 Millionen Franken werden durch eine Neuausrichtung bereits geplanter Tätigkeiten von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziert.
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