Bilaterale Beziehungen Schweiz–Guinea
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Guinea sind gut, aber bescheiden. Während des Bürgerkriegs in den 1990er-Jahren und während der Ebola-Krise leistete die Schweiz humanitäre Hilfe in Guinea. Es wurden verschiedene Abkommen zu Schuldenreduktion und Migration ausgehandelt.
Schwerpunkte der diplomatischen Beziehungen
Der Bundesrat hat eine Subsahara-Afrika-Strategie für den Zeitraum 2021–2024 verabschiedet.
Die Schweiz und Guinea haben eine Reihe von bilateralen Verträgen abgeschlossen, namentlich in den Bereichen Handel, Investitionsschutz, Luftverkehr, technische Zusammenarbeit und Migration (Oktober 2011).
Über das Staatssekretariat für Migration (SEM) fördert die Schweiz Projekte zur Wiedereingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch Fach- und Berufsausbildungsangebote.
Guinea verfügt über eine ständige Vertretung in Genf, die auch als Botschaft in der Schweiz akkreditiert ist. Die Schweiz ist in Guinea mit einem Generalkonsulat vertreten.
Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation
Forschende aus Guinea können sich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) um Bundes-Exzellenz-Stipendien bewerben.
Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende, SBFI
Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
In den 1990er-Jahren, während der Bürgerkriege in den Nachbarländern Liberia und Sierra Leone, sowie während er Ebola-Pandemie (2014–2016) leistete die Schweiz humanitäre Hilfe in Guinea. Einige Projekte, die damals lanciert wurden, dauern heute noch an.
Schweizerinnen und Schweizer in Guinea
Ende 2020 lebten gemäss Auslandschweizerstatistik 64 Schweizerinnen und Schweizer in Guinea und 867 guineische Staatsangehörige in der Schweiz.
Geschichte der bilateralen Beziehungen
Die Schweiz und Guinea nahmen 1960 diplomatische Beziehungen auf. Das 1959 in Conakry eröffnete Konsulat wurde 1965 in eine von einem Geschäftsträger geleitete Botschaft umgewandelt und 1992 geschlossen. Seit 2001 besteht ein Generalkonsulat, geleitet von einem Honorarvertreter.
In den 1960er-Jahren schlossen die Schweiz und Guinea einen Vertrag über Handel, Investitionsschutz und technische Zusammenarbeit sowie ein Luftverkehrsabkommen ab. Die weitere Entwicklung der Beziehungen wurde durch die bis 2010 herrschenden politischen Strukturen im Land verhindert.
Guinea, Historisches Lexikon der Schweiz
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Dodis
Links
- Datenbank Staatsverträge
- Migration
- Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende, SBFI
- Guinea, Historisches Lexikon der Schweiz
- Diplomatische Dokumente der Schweiz, Dodis
Dokumente
Kontakt Helpline EDA
365 Tage im Jahr – rund um die Uhr
Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.
