Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 23. Februar 2026

Menschenrechte: Gestern, heute und morgen

Die neuen Leitlinien Menschenrechte 2026-2029 unterstreichen: Die weltweite Achtung der Menschenrechte bleibt ein zentrales Anliegen der Schweizer Aussenpolitik. Klare Prinzipien, konkrete Aktionsfelder und ein vielfältiges Instrumentarium sollen die Wirksamkeit und die Kohärenz in einer Zeit globaler Umbrüche weiter stärken. Ein Interview mit Botschafter Tim Enderlin, Chef der Abteilung Frieden und Menschenrechte.

Botschafter Tim Enderlin im Interview.

Botschafter Enderlin, die neuen Leitlinien wurden heute veröffentlicht. Sie knüpfen an jene von 2021–2024 an. Was hat sich seither verändert?

Menschenrechte waren nie statisch. Sie sind im internationalen Recht verankert, ihre Umsetzung ist jedoch stets herausfordernd und vom jeweiligen Kontext abhängig.

Wir erleben derzeit tiefgreifende geopolitische Verschiebungen, gesellschaftliche Polarisierung und rasante technologische Entwicklungen. Gleichzeitig geraten Grundfreiheiten unter Druck und das Universalitätsprinzip – also, dass Menschenrechte überall und für alle gelten sollen - wird zunehmend infrage gestellt. Auch demokratische Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Bürgerbeteiligung leiden vielerorts unter Einschränkungen.

Die Schweizer Menschenrechtsdiplomatie trägt diesen Veränderungen Rechnung. Wir verzahnen heute die verschiedenen Ebenen unserer Arbeit noch enger miteinander. Multilaterale Diplomatie, bilateraler Dialog und projektbezogene Zusammenarbeit greifen systematischer ineinander und sind strategisch aufeinander abgestimmt.

Konkret heisst das: Positionen, die wir im Menschenrechtsrat vertreten, fliessen in bilaterale Gespräche ein. Beobachtungen aus dem Aussennetz prägen unsere multilateralen Beiträge. Und politische Forderungen werden mit konkreten Projekten unterlegt, die Umsetzung ermöglichen.

Menschenrechtsdiplomatie ist für uns damit keine rein normative Positionierung, sondern politische Arbeit auf mehreren Ebenen – mit dem Anspruch, Wirkung zu erzielen. Wir passen unsere Ansätze und Instrumente also gezielt an, um wirksam, glaubwürdig und zeitgemäss zu bleiben – pragmatisch und situationsbezogen.

In den Leitlinien beziehen Sie sich auf den Human Rights Index des internationalen Forschungsprojekts V-Dem. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Der Human Rights Index misst, in welchem Ausmass die Menschenrechte in einem Land oder einer Region respektiert, geschützt und umgesetzt werden. Er berücksichtigt unter anderem Indikatoren wie die körperliche Unversehrtheit, private Freiheiten sowie politische Rechte.

Die Daten zeigen einen leicht rückläufigen globalen Trend bei den Menschenrechten. Gleichzeitig sind viele internationale Menschenrechtsmechanismen chronisch unterfinanziert. Für uns bedeutet dies: Wir müssen unsere Ressourcen noch gezielter einsetzen und uns darauf konzentrieren, bereits Erreichtes zu sichern und zu festigen.

«Bereits Erreichtes konsolidieren» – was heisst das konkret?

Die Leitlinien 2026-2029 setzen Prioritäten. Mit verbindlichen Prinzipien, konkreten Aktionsfeldern und einem vielfältigen Instrumentarium zielen sie darauf ab, die Wirksamkeit und die Kohärenz der Schweiz bei der Förderung der Menschenrechte im Ausland zu stärken. Im Zentrum stehen die konsequente Umsetzung bestehender Verpflichtungen, die Stärkung des normativen Fundaments und der gezielte Schutz besonders gefährdeter Gruppen.

Dabei orientieren wir uns noch stärker am Zusammenspiel von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese drei Dimensionen sind eigenständig, aber eng miteinander verbunden. Gemeinsam tragen sie zu stabilen, inklusiven Gesellschaften bei. Während Menschenrechte das Fundament demokratischen Lebens bilden, sind es demokratische Institutionen, welche Rechtstaatlichkeit garantieren.

Neben diesem Zusammenspiel betonen die Leitlinien auch die Verbindung zur Friedensdiplomatie. Können Sie das erläutern?

International ist die Schweiz nicht nur im Bereich der Menschenrechte, sondern auch in der Friedensförderung eine anerkannte Akteurin. Diskretion, Berechenbarkeit und unparteiisches Handeln bilden die Grundlage unseres Wirkens. Dieses fusst ausserdem auf der Überzeugung, dass ein friedliches Zusammenleben langfristig nur möglich ist, wenn Menschenrechte und Grundfreiheiten gewahrt werden. Menschenrechte tragen nicht nur zu Stabilität und Wohlstand bei, sondern zeigen in zahlreichen Krisen und Konflikten auch, wie eng ihre Achtung mit effektiver Konfliktprävention verbunden ist.

Diese Aufgaben - die weltweite Förderung der Menschenrechte, des Friedens und der Demokratie - sind in der Bundesverfassung verankert (Art. 54 Abs. 2 BV) und gesetzlich abgestützt (Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte). Sie bilden die Grundlage für die Arbeit der Abteilung Frieden und Menschenrechte.

Bundesrat Cassis schreibt im Vorwort der Leitlinien «Der Schutz des Individuums und seiner Grundfreiheiten steht stets im Vordergrund.» Was bedeutet dies für Sie?

Die Aussage bringt auf den Punkt, worum es bei den Menschenrechten im Kern geht: in ihrer ursprünglichsten Form schützen sie das Individuum vor der Willkür des Staates. Die Präambel der Bundesverfassung hält übrigens ebenfalls fest: «[…] dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen […].» Die Leitlinien mit all ihren Prinzipien, thematischen Schwerpunkten und Aktionsfeldern beruhen letztlich auf dieser Überzeugung. Unsere langjährige Arbeit zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe ist ein gutes Beispiel dafür. Sie verstösst gegen das Recht auf Leben, das jedem Menschen zusteht und ist mit den Menschenrechten daher grundsätzlich unvereinbar. Leider denken nicht alle Staaten so.

Todesstrafe

Die Schweiz setzt sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein und lehnt diese unter allen Umständen ab. 2024 lancierte sie den Aktionsplan 2024-2027 zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Gezielte Massnahmen und Sensibilisierungsprojekte, die von der Schweiz unterstützt wurden, führten in sieben Staaten zur vollständigen oder der teilweisen Abschaffung der Todesstrafe. Zudem stieg die Zahl der Länder, die das UNO-Moratorium unterstützen, von 123 auf 130. Auch für den Zeitraum 2026-2029 bleibt die Todesstrafe ein thematischer Schwerpunkt der Schweizer Menschenrechtsdiplomatie.

Die thematischen Schwerpunkte bleiben auf den ersten Blick gleich. Gibt es dennoch Neues?

Wir verbinden Beständigkeit mit gezielter Anpassung an aktuelle Entwicklungen: Die Schweizer Menschenrechtsdiplomatie bleibt ihren thematischen Schwerpunkten treu, in denen sie über eine grosse Expertise und Glaubwürdigkeit verfügt. Sie konzentriert sich auf die Einhaltung des Rechts auf freie Meinungsäusserung, die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, die absolute Einhaltung des Verbots von Folter und Misshandlungen, den Schutz von nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten und vulnerable Gruppen sowie die Achtung der Menschenrechte in der Wirtschaft. Wir entwickeln sie gezielt weiter und richten unseren Blick stärker auf die konkrete Wirkung unserer Arbeit. Erstmals sind die Rechte von Frauen und Mädchen, die früher in einer separaten Strategie behandelt wurden, integriert.

Neu ist hingegen das Querschnittsthema Digitalisierung. In den neuen Leitlinien gilt ein besonderes Augenmerk der Digitalisierung und den damit verbundenen technologischen Entwicklungen. Diese eröffnen neue Wege für die Stärkung und den Schutz der Menschenrechte, beispielsweise durch verbesserten Informationszugang und mehr Möglichkeiten für die politische Bildung und Teilhabe. Zugleich bringt die Digitalisierung Gefahren mit sich, insbesondere in den Bereichen der Überwachung, Desinformation, Diskriminierung und Privatsphäre.

Zum Abschluss: Was motiviert Sie persönlich, sich für die Menschenrechte zu einzusetzen?

In meiner Arbeit begegne ich immer wieder Menschen, die trotz schwieriger Umstände Mut, Hoffnung und Verantwortungsbewusstsein zeigen. Das beeindruckt mich sehr – und erinnert mich daran, warum sich dieser Einsatz lohnt.

Besonders motivierend für mich ist auch die Arbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen in unseren Vertretungen im Ausland. Dort gibt es viele kompetente und erfahrene EDA-Mitarbeitende, die mit Fingerspitzengefühl und Kreativität Wege finden, mit Partnern unterschiedlichster Wertekulturen ins Gespräch zu kommen und Vertrauen aufzubauen. Oft entstehen genau dort die kleinen, aber entscheidenden Fortschritte.

Die Schweiz hat das Privileg, gehört zu werden und Vertrauen zu geniessen. Gerade in geopolitisch herausfordernden Zeiten ist dies keine Selbstverständlichkeit. Vielleicht ist es gerade die Komplexität der heutigen Lage, die unsere Aufgabe noch bedeutungsvoller macht. Sie motiviert uns, diese Rolle auch unter anspruchsvollen Bedingungen verantwortungsvoll wahrzunehmen und an unseren Grundsätzen festzuhalten.

Dieses Vertrauen gemeinsam mit anderen und mit Respekt für unterschiedliche Kontexte zu nutzen, um konstruktiv etwas zu bewirken – das ist für mich Ansporn. Jeden Tag aufs Neue.

Dokumente

24. Februar 2026

Leitlinien Menschenrechte 2026–2029

Klare Prinzipien, konkrete Aktionsfelder und ein vielfältiges Instrumentarium zeichnen die neuen Leitlinien Menschenrechte 2026-2029 aus.

PDF1.39 MB

Kontakt

Kommunikation EDA
Generalsekretariat GS-EDA
Bundeshaus West
3003 Bern