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Veröffentlicht am 8. Juli 2026

Neutralitätsinitiative

Am 27. September 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Neutralitätsinitiative ab. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob wir die Neutralität in der bestehenden Form beibehalten wollen oder ob in die Bundesverfassung ein Artikel eingefügt werden soll, der eine striktere Neutralitätspraxis fordert. Dies wäre eine klare Kursänderung. In der Bundesverfassung ist die Neutralität bereits seit 1848 verankert. Der Ausgang der Abstimmung stellt die Neutralität der Schweiz nicht in Frage. Es geht darum, wie sie künftig angewendet werden soll.

Bild einer Metalltafel auf welcher geschrieben steht «Am Wochenende Abstimmung».

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt die Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre Guten Dienste erbringen kann.

Ziel der Neutralitätsinitiative

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung in einem neuen Artikel zusätzlich festhalten, dass:

  • die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist;
  • die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt und nicht mit einem solchen Bündnis zusammenarbeitet, ausser wenn die Schweiz militärisch angegriffen oder ein solcher Angriff vorbereitet wird;
  • die Schweiz sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligt und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreift. Ausgenommen sind Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen;
  • die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzt.

neutralitaet-ja.ch

Haltung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament lehnen die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Denn die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staats und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten:

  • Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend.
  • Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z.B. der NATO).
  • Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.
  • Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen. Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet.
  • Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis.

Wo die Forderungen der Initiative über die bereits heute geltende Praxis hinaus gehen, schaden sie den Interessen der Schweiz:

  • Gegenüber der heutigen Praxis würde die Initiative den Spielraum einschränken, dank dem unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unser Wohlstand geschützt werden kann. Gerade in einer sich verschlechternden Sicherheitslage ist dieser Spielraum wichtig.
  • Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit würde durch die Initiative erschwert. Zusammenarbeit kann aber nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen, in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt.
  • Sanktionen sind ein Instrument, um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der internationalen Ordnung zu reagieren. Von dieser Ordnung profitiert die Schweiz als kleiner Staat in besonderem Masse. Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen anderer Staaten auslösen.

Neutralitätsinitiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag (Communiqué Bundesrat, 26.6.2024)

Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Parlamentarische Beratung 24.092 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», Volksinitiative (Curia Vista)

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