Private Sicherheitsdienstleistungen
Private Sicherheitsunternehmen sind heute nicht mehr wegzudenkende Akteure des internationalen Sicherheitsumfelds. Ihre Dienstleistungen werden von staatlichen, internationalen und privaten Akteuren in unterschiedlichen Kontexten eingesetzt, was zu erhöhter politischer, medialer und öffentlicher Aufmerksamkeit führt – nicht zuletzt aufgrund der Risiken, die mit der Erbringung dieser Art von Dienstleistungen verbunden sein können.
Kantonale Ebene – Regulierung von privaten Sicherheitsdienstleistungen im Inland
Unter welchen Voraussetzungen private Sicherheitsdienstleister ihre Tätigkeiten auf Schweizer Hoheitsgebiet ausüben können, ist auf kantonaler oder interkantonaler Ebene geregelt. Die Westschweizer Kantone verfügen mit dem Konkordat über die Sicherheitsunternehmen seit 1996 über eine gemeinsame Regelung. In den deutschsprachigen Kantonen scheiterte 2017 der Abschluss des Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen, KÜPS. Auch Versuche für eine nationale Regelung für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz blieben bislang erfolglos.
Nationale Ebene – Regulierung von privaten Sicherheitsdienstleistungen aus der Schweiz im Ausland
Die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen im Ausland durch natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz wird seit 2015 durch das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) geregelt.
Das BPS soll dazu beitragen:
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten;
- die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen;
- die schweizerische Neutralität zu wahren; und
- die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, zu garantieren.
Die zuständige Behörde für das BPS ist das Staatssekretariat des EDA. Für die operationelle Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrollen und private Sicherheitsdienste (SEPS) der Abteilung Internationale Sicherheit verantwortlich. Die SEPS fungiert innerhalb der Bundesverwaltung als Kompetenzzentrum für private Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSCs), pflegt den Kontakt zu den zuständigen Behörden auf kantonaler und interkantonaler Ebene, gewährleistet die Kommunikation mit der Branche und bereitet Informationen für die Öffentlichkeit auf. Zudem veröffentlicht die SEPS jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen
Internationale Ebene – Regulierung mittels globaler Standards
Auf internationaler Ebene spielte die Schweiz als Initiantin eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von zwei Initiativen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch private Militär- und Sicherheitsunternehmen zu fördern. Es sind dies das Montreux-Dokument vom 17. September 2008 und der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister vom 9. November 2010. Seit September 2011 ist die Schweiz zudem Mitglied der Initiative «Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte». Die SEPS beteiligt sich am internationalen Dialog über innerstaatliche Standards für private Militär- und Sicherheitsunternehmen. Diese Gespräche werden in verschiedenen internationalen Organisationen und Gremien geführt, darunter in der UNO – insbesondere im Rahmen der Open-ended Intergovernmental Working Group on PMSCs des Menschenrechtsrats – sowie der OSZE.
Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister, ICoCA (en)
Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte (en)