Erweiterungsbeitrag: Unterzeichnung der 10 bilateralen Rahmenabkommen heute in Bern

Lokale News, 20.12.2007

Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), haben heute in Bern die bilateralen Rahmenabkommen mit den zehn Staaten unterzeichnet, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, nämlich Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Damit kann Anfang 2008 mit der Umsetzung des Schweizer Beitrags begonnen werden.

Gruppenfoto Minister
Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabkommen mit den mit den zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind: An der offiziellen Feier waren alle Partnerstaaten durch Delegationen auf Ministerebene vertreten. © SECO

An der offiziellen Feier waren alle Partnerstaaten durch Delegationen auf Minister­ebene vertreten. Diese wurden geleitet von Ivari Padar, Finanzminister der Republik Estland, Oskars Spurdzins, Finanzminister der Republik Lettland, Rimantas Sadzius, Finanzminister der Republik Litauen, Michael Frendo, Aussenminister der Republik Malta, Elzbieta Bienkowska, Ministerin für regionale Entwicklung der Republik Polen, Dusan Caplovic, Vizepremierminister der Slowakischen Republik, Janez Lenarcic, Staatssekretär und Chef der Regierungs­behörde für europäische Angelegenheiten der Republik Slowenien, Helena Bambasova, Vizeaussen­ministerin der Tschechischen Republik, Gordon Bajnai, Minister für lokale Verwaltung und regionale Entwicklung der Republik Ungarn, Andreas Moleskis, ständiger Sekretär des Planungsbüros und des Ministerrats der Republik Zypern.

Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das am 26. November 2006 vom Volk angenommen wurde. Es konkretisiert den Willen der Schweiz, sich am Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union zu beteiligen. Bevor vor Ort Programme realisiert werden können, mussten bilaterale Rahmenabkommen mit allen Partnerstaaten abgeschlossen werden, die am 1. Mai 2006 der Europäischen Union beigetreten sind. Der Bundesrat hat die Abkommen am 21. November und 7. Dezember 2007 genehmigt. Sie legen die Grundsätze der Zusammenarbeit fest und regeln Tätigkeitsbereiche und Abläufe.

Die Schweiz wird dort aktiv, wo die grössten Ungleichheiten bestehen und wo sie qualifiziertes Fachwissen und Ausrüstungsgüter anzubieten hat. Dazu gehören die Bereiche Sicherheit, Umwelt und Infrastruktur, Privatsektorförderung, Gesundheit und Bildung. Die Schwerpunktthemen variieren jedoch von Land zu Land. Vom Schweizer Beitrag sollen vor allem strukturschwache Randregionen profitieren.

Ab Anfang 2008 können bei den nationalen Koordinationsstellen (NCU) in den Partnerstaaten Projekte eingereicht werden. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) organisieren in mehreren Schweizer Städten Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sowie interessierte Privatunternehmen und Nichtregierungs­organisationen: am 24. Januar 2008 in Zürich, am 31. Januar in Lausanne und am 7. Februar in Lugano. Im Frühling 2008 sind zudem Informationsanlässe in den Partnerstaaten vorgesehen.