Beitrag an die Reform der Jugendgerichtsbarkeit

Projekt abgeschlossen

Land/Region Thema Periode Budget
Bosnien und Herzegowina
Governance
Rechtsstaatlichkeit - Demokratie - Menschenrechte
Weiterentwicklung von Recht und Rechtsprechung
Dezentralisierung
15.12.2009 - 30.06.2013
CHF  1’015’000
Hintergrund

Die Jugendstraffälligkeit nahm in den letzten Jahren stark zu. Jugendliche werden nach wie vor nach Erwachsenenrecht beurteilt und es gibt keine Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt, wie sie die UN-Konvention für Kinderrechte vorsieht. Im Jahr 2006 wurde eine Nationale Strategie für Jugenddelinquenzrecht verabschiedet. Die DEZA leistet zusammen mit Unicef und der Schwedischen Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (SIDA) einen Finanzbeitrag. Sie ist zudem im Projektsteuerungsausschuss vertreten.

Ziele

Die Kinderrechte im Land sollen an den internationalen Standard angepasst warden.

Aktivitäten

Neun Gemeinden führen alternative Modelle zum Vorgehen gegen Jugendkriminalität ein. Fünf Anstalten werden speziell für jugendliche Straftäter ausgebaut. Es wird vermehrt auf diese Problematik in der Öffentlichkeit aufmerksam gemacht. Richter, Staatsanwälte, Sozialarbeiter und Polizei erhalten eine Ausbildung im Bereich Jugenddelinquenz.

Verantwortliche Direktion/Bundesamt DEZA
Kreditbereich Ostzusammenarbeit
Projektpartner Vertragspartner
Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
  • United Nations Children’s Fund
  • Unicef; Schwedische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (SIDA)


Budget Laufende Phase Schweizer Beitrag CHF    1’015’000 Bereits ausgegebenes Schweizer Budget CHF    885’644
Projektphasen Phase 3 01.05.2018 - 31.05.2022   (Completed) Phase 2 01.01.2014 - 31.03.2018   (Completed)

Phase 1 15.12.2009 - 30.06.2013   (Completed)