Medienmitteilung, 23.03.2017

Bundesrat Didier Burkhalter hat am Donnerstag, 23. März 2017, in Paris ein Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über das Steuerregime am Flughafen Basel-Mülhausen (EuroAirport) unterzeichnet. Dieses Abkommen soll die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens gewährleisten und den dort angesiedelten Unternehmen, wie von der Schweiz angestrebt, die nötige Rechtssicherheit verschaffen.

Didier Burkhalter und Jean-Marc Ayrault
Flughafen Basel-Mülhausen: Bundesrat Didier Burkhalter unterzeichnet in Paris ein Abkommen

Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat am Quai d'Orsay in Paris Jean-Marc Ayrault, den französischen Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung, getroffen. Die beiden Aussenminister besprachen verschiedene bilaterale Fragen und wichtige aktuelle Themen, vor allem im Zusammenhang mit Europa und dem Nahen Osten. Am Rande dieses Treffens unterzeichneten Bundesrat Burkhalter und der französische Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Harlem Désir ein Abkommen über das Steuerrecht, das am Flughafen Basel-Mülhausen zur Anwendung kommen soll. Der EuroAirport ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region und der drittgrösste nationale Flughafen der Schweiz. Die beiden Regierungsvertreter begrüssten das ausgewogene Abkommen. Es entspricht den Grundsätzen, die am 23. Januar 2016 in einer gemeinsamen Erklärung festgelegt worden waren. Es ermöglicht eine dauerhafte rechtliche Regelung im Steuerbereich und gewährleistet damit die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens mit all seinen Aktivitäten.

Das in Paris unterzeichnete Abkommen regelt im Wesentlichen folgende Punkte:

– Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des Flughafens;
– Aufteilung der vom Flughafen generierten Unternehmenssteuereinnahmen zwischen der Schweiz und Frankreich unter Berücksichtigung aller Akteure;
– Kompensation des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde (Direction générale de l’aviation civile) im Schweizer Sektor des Flughafens;
– Anwendung der französischen Einkommenssteuer und der Schweizer Kapitalsteuer auf Unternehmen im Schweizer Sektor. Damit fallen die wichtigsten französischen Neben- und Lokalsteuern weg, da das Schweizer Regime der Kapitalsteuer als gleichwertig angesehen wird.

Der EuroAirport ist für beide Länder von Bedeutung. Er verzeichnete 2016 mehr als sieben Millionen Passagiere und beschäftigt rund 6200 Personen, darunter über 4000 Angestellte von etwa fünfzig Unternehmen, die im Schweizer Sektor des Flughafens tätig sind. Gemäss einer Studie des Kantons Basel-Stadt von 2008 sind schätzungsweise 30 000 Arbeitsplätze in der Region auf indirekte, induzierte und katalytische Effekte des EuroAirports zurückzuführen.

Mit dem am Donnerstag unterzeichneten Abkommen kann die positive Entwicklung im EuroAirport und seinem Schweizer Sektor weitergeführt werden. Es gewährleistet in wesentlichen Punkten die nötige Rechtssicherheit und verschafft dem Flughafen und den Unternehmen, die im Schweizer Sektor tätig sind, berechenbare und ausgewogene wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mit der neuen Regelung bleibt die globale Steuerbelastung der Unternehmen gegenüber heute praktisch gleich. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt, die eng am Verhandlungsprozess beteiligt war, hat dem Bundesrat bei der Umsetzung der geplanten Massnahmen ihre volle Unterstützung zugesichert.

Der Bundesrat hat das Abkommen am 25. Januar 2017 genehmigt. Am 21. Februar 2017 hat der Rat der Europäischen Union der von Frankreich beantragten Ausnahmeregelung im Bereich der Mehrwertsteuer zugestimmt. Diese Ausnahmereglung soll gewährleisten, dass im Schweizer Sektor des EuroAirports weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer angewendet werden kann. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald Frankreich seine innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen hat. 


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Bilaterale Beziehungen Schweiz - Frankreich


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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