Medienmitteilung, 10.04.2017

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verurteilt die Hinrichtung von drei Personen durch die De-facto-Behörden in Gaza am 6. April 2017. Das EDA hat in den letzten Monaten mehrmals bei den zuständigen Behörden interveniert, um die Wiederaufnahme dieser Praxis zu verhindern.

Die Schweiz bekräftigt ihre entschiedene Ablehnung der Todesstrafe. Sie ruft die De-facto-Behörden in Gaza auf, ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe zu erlassen, wie es bereits im restlichen Besetzten Palästinensischen Gebiet gilt.

Die Schweiz hat diese Position am Montag, 10. April 2017, anlässlich eines Gesprächs mit dem Leiter der Mission Palästinas in Bern wiederholt.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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