Medienmitteilung, 13.04.2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2017 das EDA beauftragt, die Einführung eines Systems der beruflichen Entwicklung für alle versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vorzubereiten. Das Ziel dieses Systemwechsels ist es, dem Aspekt der Leistung noch besser Rechnung zu tragen und die Übereinstimmung von Aufgaben und Kompetenzen im Vergleich zum Anciennitätsprinzip stärker zu gewichten. Begleitmassnahmen tragen den Besonderheiten der Versetzungspflicht Rechnung, aufgrund derer die in der Aussenpolitik tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle vier Jahre eine neue Funktion übernehmen müssen. Das neue System tritt 2019 in Kraft.

Das EDA bewegt sich in einem immer komplexeren Umfeld. Daher muss es sein Aussennetz kontinuierlich anpassen (integrierte Botschaften, regionale Konsularcenter) und seine Schwerpunkte ständig neu ausrichten (Arbeit in fragilen Kontexten). Dies erfordert eine kohärente Personalpolitik. Der Bundesrat hat das EDA beauftragt, die Einführung eines Systems der beruflichen Entwicklung für alle versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vorzubereiten. Das neue System gewährleistet die Gleichbehandlung aller versetzbaren Mitarbeitenden des EDA, d.h. Diplomatinnen und Diplomaten, konsularische Mitarbeitende und Rotationspersonal der DEZA.

Die beiden heutigen Karriere- und Lohnsysteme des EDA werden vereinheitlicht: Das Karrieresystem (oder teilfunktionale System), das in den letzten Jahrzehnten kaum angepasst wurde, wird 2019 von einem funktionalen System abgelöst, wie es heute bereits für das Rotationspersonal der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), für das übrige Departement und für die ganze Bundesverwaltung gilt. Damit verfügen alle versetzbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig über einen gemeinsamen und einheitlichen Referenzrahmen, der mit den Personalverbänden abgesprochen wurde. Das neue System erlaubt es den Angestellten des EDA, ihre berufliche Laufbahn aktiver als bisher zu beeinflussen, und stellt sicher, dass der Versetzungsprozess transparent abläuft. Auf diese Weise kann das Departement flexibler auf die verschiedenen aussenpolitischen Prioritäten reagieren.

Die Versetzungsdisziplin und deren Besonderheiten werden nicht in Frage gestellt. Der Bundesrat hat Begleitmassnahmen vorgesehen, die den Wechsel der betroffenen versetzbaren Mitarbeitenden in das funktionale System erleichtern sollen. Die versetzbaren Mitarbeitenden, die vertraglich verpflichtet sind, ihren Posten alle vier Jahre zu wechseln, sind Lohnkürzungen stärker ausgesetzt als die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EDA und der Bundesverwaltung. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber will das EDA dieses Risiko, das im heutigen System nicht besteht, mit Begleitmassnahmen reduzieren und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin eine Lohnentwicklung über die gesamte Karriere im Departement bieten.

Dieser Beschluss vervollständigt die Stellungnahme des Bundesrats zu den sechs Empfehlungen, die die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) in ihrem Bericht «Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst» (26. Februar 2016) formuliert hatte. Der Bundesrat hatte sich bekanntlich bereits in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2016 zu einem Teil der Empfehlungen geäussert und das EDA beauftragt, die übrigen Vorschläge zu prüfen, insbesondere die Abkehr vom Karrieresystem für den konsularischen und den diplomatischen Dienst (Empfehlung 1) und eine bessere Verknüpfung von Aufgaben und Kompetenzen im EDA (Empfehlung 2).


Weiterführende Informationen

Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Mai 2016 zum Bericht «Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst» der GPK-S vom 26. Februar 2016


Bericht zum Bundesratsantrag vom 12.4.2017(pdf, 242kb)


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Herausgeber:

Der Bundesrat
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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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