Medienmitteilung, 28.04.2017

Im Verlauf der letzten Jahre ereigneten sich bedeutend häufiger Katastrophen mit schwerwiegenderen Auswirkungen. Die Schweiz und die EU wollen ihre Zusammenarbeit verstärken, um auf Notsituationen in Europa und weltweit besser reagieren zu können. Die beiden Partner haben am 28. April 2017 eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglicht.

Manuel Bessler, Benno Bühlmann und EU-Vertreterin Monique Pariat bei der Unterzeichnung des Abkommens
Manuel Bessler, Delegierter des Bundesrates für humanitäre Hilfe, und Benno Bühlmann, Direktor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, unterzeichnen mit EU-Vertreterin Monique Pariat die Vereinbarung.

Bei Erdbeben, Überschwemmungen und Technologiekatastrophen (z.B. Nuklearunfall) sind die Koordination und der Informationsaustausch zwischen den Staaten von grösster Bedeutung. Seit 2001 besteht innerhalb der EU ein Katastrophenschutz-Mechanismus, der die Zusammenarbeit der 28 Mitgliedsstaaten bei schwerwiegenden Ereignissen innerhalb und ausserhalb der EU stärkt. Liechtenstein, Island, Norwegen, Montenegro, Mazedonien und die Türkei haben sich dem Unionsverfahren ebenfalls angeschlossen. Die über den Mechanismus geleisteten Hilfseinsätze haben den Vorteil, dass sie mit dem betroffenen Land, der UNO und den anderen internationalen Akteuren abgestimmt sind.

Die Schweiz hat zwar mit ihren direkten Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur Katastrophenhilfe abgeschlossen, kann aber nicht Mitglied des Mechanismus werden, weil sie dem Europäischen Wirtschaftsraum nicht angehört. Aus diesem Grund bleibt der Schweiz bei Katastrophen wie dem Erdbeben in Nepal 2015 oder dem Hurrikan Matthew in Haiti im Oktober 2016 ein effizienter Informationsaustausch mit den europäischen Partnern verwehrt. Auch bei einem Erdbeben oder Nuklearunfall im grenznahen europäischen Ausland wäre die Schweiz mit demselben Problem konfrontiert.

Deshalb hat die Schweiz mit der EU eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die eine intensivere Zusammenarbeit bei der humanitären Hilfe und beim Bevölkerungsschutz in der Schweiz und im Ausland ermöglicht. Die Vereinbarung, die keinerlei finanzielle oder rechtliche Verpflichtung der Schweiz beinhaltet, sieht auch den Austausch bewährter Verfahren in den Bereichen Katastrophenprävention und Reaktionsmechanismen vor.

Die Vereinbarung wurde von Manuel Bessler, Delegierter des Bundesrats für humanitäre Hilfe, Benno Bühlmann, Direktor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, und Monique Pariat, Generaldirektorin der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO), in Brüssel unterzeichnet.

Diese Vereinbarung im Bereich des Bevölkerungsschutzes gehört zu den Dossiers, die im Zuge der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zur Masseneinwanderungsinitiative durch das Parlament vor kurzem deblockiert wurden. Die Unterzeichnung folgt auf den Besuch von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Brüssel.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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