Medienmitteilung, 05.03.2018

An seiner Sitzung vom 2. März 2018 hat der Bundesrat seine am 31. Januar 2018 begonnenen Beratungen, die er am 21. Februar 2018 an seiner Klausursitzung vertieft hatte, abgeschlossen. Er analysierte insbesondere die letzten vier Jahre der Verhandlungen über die institutionellen Fragen in Bezug auf den EU-Marktzugang und zog Bilanz zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Der Bundesrat strebt bessere Marktzugangsbedingungen an und will gleichzeitig die Institutionen der Schweiz und ihre Unabhängigkeit wahren. Er hat deshalb seine Verhandlungsstrategie präzisiert und seinen Willen für ein rasches Vorankommen bekräftigt, um Rechtssicherheit für die Exportindustrie und Stabilität für die Schweizer Wirtschaft und ihre Beziehungen zur EU zu schaffen. Die für einen Abschluss massgebenden Kriterien bleiben aus Sicht des Bundesrates weiterhin die Qualität der Lösungsvorschläge und die Wahrung der Interessen der Schweiz.

Bundesrat Ignazio Cassis beantwortet Fragen von Journalisten.
Bundesrat Ignazio Cassis während der Pressekonferenz zur Bundesratssitzung. © EDA

Das Verhandlungsmandat vom 18. Dezember 2013 wurde in Bezug auf die institutionellen Fragen präzisiert, um eine Einigung mit der EU für die Streitbeilegung auf Basis einer unabhängigen, schiedsrichterlichen Lösung erzielen zu können. Neben den Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen, das kein Ziel an sich darstellt, sondern ein Instrument, das ein effizientes Vorgehen bei den fünf betroffenen bilateralen Abkommen ermöglichen und eine Erosion der bestehenden bilateralen Verträge vermeiden soll, werden die Verhandlungen über die im Anhang aufgeführten Dossiers fortgesetzt. Der Bundesrat hat namentlich entschieden, das Abkommen über den Zugang zum Strombinnenmarkt rasch abzuschliessen.

Was die Beilegung von Streitigkeiten betrifft, werden sich die Schweizer Unterhändlerinnen und Unterhändler für eine schiedsrichterliche Lösung einsetzen, die zum Zuge kommen soll, wenn der zuständige gemischte Ausschuss die Streitigkeit nicht beilegen kann. Der Bundesrat bekräftigte seine Absicht, gewisse Gebiete vom institutionellen Abkommen auszuschliessen. Er will beispielsweise, dass die Schweiz alle flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vollumfänglich beibehalten kann. Der Bundesrat bestätigte ausserdem, dass die Schweiz die EU-Richtlinie über die Unionsbürgerschaft und ihre Weiterentwicklungen nicht übernehmen will.

In Bezug auf die staatlichen Beihilfen hat der Bundesrat die zuständigen Departemente ermächtigt, zusammen mit den Kantonen eine Lösung zu erarbeiten, welche seitens der Schweiz und der EU je unabhängige Überwachungsinstanzen vorsieht (sogenannte Zweipfeiler-Lösung). Die materiellen Bestimmungen können nur im Rahmen eines spezifischen Abkommens über den Zugang der Schweiz zum EU-Strombinnenmarkt verhandelt werden.

Der Bundesrat unterstreicht seine Auffassung, dass die Schweiz sämtliche Voraussetzungen für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die Europäische Union erfüllt.

Die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und die Kantone werden baldmöglichst über die Präzisierungen zum Verhandlungsmandat vom 18. Dezember 2013 informiert werden.

In seiner Funktion als Chef-Koordinator und neuer Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) des EDA ist Staatssekretär Roberto Balzaretti in Absprache mit den zuständigen Dossierverantwortlichen für eine koordinierte Vorgehensweise bei den laufenden Verhandlungen mit der EU zuständig.


Mandate und Dossiers, über die koordiniert verhandelt wird (pdf)(pdf, 279kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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