Medienmitteilung, 11.04.2018

Die für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zuständige Behörde hat ihren zweiten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Die Behörde behandelte rund 450 Meldungen von privaten Sicherheitsdienstleistern. Es wurden keine Gesetzesverstösse festgestellt.

Das BPS trat am 1. September 2015 in Kraft. Seither sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Für die Umsetzung des neuen Gesetzes ist die Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verantwortlich. Gemäss Artikel 37 BPS verfasst die zuständige Behörde jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Bundesrats. Dieser nahm an seiner Sitzung vom 11. April 2018 davon Kenntnis. Der Bericht kann auf der Website des EDA eingesehen werden.

Rund 450 Meldungen gingen 2017 bei der zuständigen Behörde ein. Sie betrafen hauptsächlich drei Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften. In geografischer Hinsicht ist eine Konzentration der Aktivitäten in Nordafrika und im Nahen Osten festzustellen, wo über die Hälfte der gemeldeten Tätigkeiten ausgeübt wurden, sowie in Europa und Zentralasien.

Die Behörde hat 18 Prüfverfahren eingeleitet. In 13 Fällen konnte die gemeldete Tätigkeit ausgeübt werden. In drei Fällen zog das Unternehmen die Meldung nach der Einleitung des Prüfverfahrens zurück und verzichtete auf die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit. In zwei Fällen hat die Behörde die gemeldete Tätigkeit verboten.

Es wurden keine gemäss den Artikel 8 und 9 BPS gesetzlich verbotene Tätigkeiten festgestellt. Dies bedeutet, dass der zuständigen Behörde keine Informationen zu Sicherheitsdienstleistungen vorlagen, die eine unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten darstellen oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten.

In ihrem Bericht zieht die zuständige Behörde eine positive Bilanz ihrer Aktivitäten des Jahres 2017. Die Bedeutung des mit dem neuen Gesetz geschaffenen Kontrollmechanismus wird vermehrt anerkannt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Tätigkeit der zuständigen Behörde war neben der Bearbeitung der Meldungen die kontinuierliche Information und Sensibilisierung von Unternehmen, die vom Gesetz tangiert sein könnten. Die zuständige Behörde konsolidierte weiterhin ihre Praxis in Bezug auf den Geltungsbereich des Bundesgesetzes und den Begriff «private Sicherheitsdienstleistung». Die Überarbeitung der Wegleitung zum BPS wurde 2017 begonnen und wird 2018 abgeschlossen.

Auf internationaler Ebene beteiligte sich die Behörde am Dialog über Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Mechanismen zur Kontrolle ihrer Aktivitäten.

Die rasche Verbreitung neuer Technologien und die zunehmende Nutzung des Cyberspace im Bereich der privaten Sicherheitsdienste stellen wichtige Herausforderungen dar, mit denen sich die zuständige Behörde 2018 befassen wird. Anhand ihrer Erfahrung wird sie eine Gesamtübersicht über die Situation in der privaten Sicherheitsbranche, deren Dynamik und die Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung des BPS erstellen.


Weiterführende Informationen

Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen
Weitere Informationen


Bericht (pdf)(pdf, 459kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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