Medienmitteilung, 01.02.2019

Die EU hat am 31. Januar 2019 definitive Schutzmassnahmen in Form von Zollkontingenten auf die Einfuhren von Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten erlassen. Auch Stahleinfuhren aus der Schweiz in die EU sind von den Massnahmen betroffen.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 hat die Europäische Kommission am 31. Januar 2019 definitive Schutzmassnahmen auf die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse in die Europäische Union (EU) erlassen. Mit den ab dem 2. Februar 2019 bis am 30. Juni 2021 anwendbaren definitiven Schutzmassnahmen ersetzt die EU die vorübergehenden Schutzmassnahmen auf Stahleinfuhren, welche sie am 19. Juli 2018 als Reaktion auf die Zusatzzölle der USA auf Stahl und Aluminium eingeführt hatte. Die EU möchte sich mit den Schutzmassnahmen gegen Billigstahlimporte schützen, die nach Europa umgeleitet werden, weil der US-Markt durch Zusatzzölle abgeschottet ist.

Die definitiven Schutzmassnahmen der EU sind als Zollkontingente mit 25% Schutzzöllen auf diejenigen Einfuhren, welche die Kontingente überschreiten, ausgestaltet. Im Unterschied zu den bisherigen provisorischen Schutzmassnahmen, welche in Form von globalen Zollkontingenten umgesetzt werden, sind für die definitiven Schutzmassnahmen teils länderspezifische Zollkontingente definiert. Mit Ausnahme der Produktegruppe 1, für welche ein Globalkontingent vorgesehen ist, kann der Hauptteil der Schweizer Stahlexporte in die EU im Rahmen von länderspezifischen Zollkontingenten exportiert werden. Der Schweizer Stahlindustrie kommt diese Anpassung entgegen, da dadurch verhindert wird, dass die Zollkontingente durch stark angestiegene Stahleinfuhren in die EU aus andern Drittstaaten frühzeitig ausgeschöpft werden. Eine frühzeitige Ausschöpfung im Rahmen der provisorischen Schutzmassnahmen und der damit einhergehende Schutzzoll von 25% haben im Dezember 2018 dazu geführt, dass wichtige Schweizer Stahlfirmen ihre Lieferungen in die EU einstellen mussten.

Die Stahlindustrien in der Schweiz und in der EU sind wirtschaftlich stark integriert. 98% der Schweizer Stahleinfuhren werden aus der EU importiert und 95% der Schweizer Stahlexporte gehen in die EU. Viele Schweizer Unternehmen liefern ihre Produkte in «just-in-time» Wertschöpfungsketten an wichtige EU-Industrien, wie zum Beispiel an die Automobileindustrie. Die Schutzmassnahmen der EU beeinträchtigen deshalb den freien Warenfluss zwischen der EU und der Schweiz und schaden damit der Schweizer Stahlindustrie.

Die Schweiz setzte sich bei der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wiederholt dafür ein, von den Schutzmassnahmen ausgenommen zu werden. Auch wenn unter dem neuen Schutzmassnahmenregime keine Ausnahme der Schweiz vorgesehen ist, setzt sich die Schweiz weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die EU die Schutzmassnahmen so umsetzt, dass diese den Handel zwischen den beiden Parteien möglichst nicht einschränken und die Verpflichtungen des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 vollumfänglich einhalten.


Factsheet - Definitive Schutzmassnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse(pdf, 111kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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