Medienmitteilung, 09.03.2017

Die Dienste, die beim Bund für Sicherheitsfragen zuständig sind, sind der Auffassung, dass der für Sonntag geplante Besuch des türkischen Aussenministers in Zürich momentan keine besonders erhöhte Bedrohung der inneren Sicherheit darstellt. Es liegen deshalb keine Gründe für ein allfälliges Verbot dieses Besuchs vor.

Der Sicherheitsausschuss des Bundesrats (EDA/EJPD/VBS) hat diese Zusatzanalyse, die namentlich auf Ersuchen des Kantons Zürich durchgeführt wurde, zur Kenntnis genommen. Auf Basis der darin enthaltenen Feststellungen hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Schreiben des Regierungspräsidenten des Kantons Zürich, in dem Zweifel an der Verantwortbarkeit dieses Besuchs geäussert wurden, in diesem Sinne beantwortet.

Die Bundesstellen werden die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen und sind bereit, ihre Empfehlungen bei Bedarf anzupassen. Am Donnerstag fand in Bern ein Treffen zwischen einer Vertreterin des EDA und dem türkischen Botschafter statt, an dem die Modalitäten des Besuchs besprochen wurden. Der Bund steht zudem weiterhin in engem Kontakt mit den Zürcher Behörden.

Die Schweiz legt Wert darauf, die Wichtigkeit des Grundsatzes der Meinungsäusserungsfreiheit in unserem Land zu unterstreichen. Sie erwartet von den Behörden anderer Länder, insbesondere der Türkei, dass sie diesem Grundrecht die gleiche Bedeutung beimessen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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