Medienmitteilung, 12.08.2020

Bern, 12.08.2020 – Der Bundesrat hat am 12. August 2020 einen freiwilligen Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz verabschiedet. Einundsiebzig Jahre nach der Annahme der Genfer Konventionen am 12. August 1949 zählt die Schweiz zu den ersten Staaten, die einen solchen Bericht vorlegen. Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts sind Teil der DNA der Schweiz. Die Schweiz will ein Beispiel geben und andere Staaten ermutigen, ähnliche Initiativen zu ergreifen. Dies würde den zwischenstaatlichen Dialog bereichern mit dem Ziel, die Opfer bewaffneter Konflikte weltweit besser zu schützen.

Der freiwillige Bericht evaluiert die guten Praktiken und die wichtigsten Herausforderungen bei der Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz. Ausserdem bietet er dem Interdepartementalen Komitee für humanitäres Völkerrecht Eckwerte für einen Aktionsplan, in dem konkrete Massnahmen zur Stärkung des Einsatzes der Schweiz für das humanitäre Völkerrecht festgelegt sind. Die Schweiz zählt zu den ersten Staaten, die einen solchen Bericht vorlegen. Der Aktionsplan sieht zum Beispiel vor, dass die Schweiz einen Beitrag zur Klärung der Anwendung des humanitären Völkerrechts auf neue Technologien leistet. Zudem soll sie sich im Rahmen ihrer Kampagne für die Wahl in den UNO-Sicherheitsrat für eine angemessene Behandlung des humanitären Völkerrechts in diesem Gremium einsetzen.

Innen- und Aussenpolitik sind eng miteinander verschränkt. Die Schweizer Aussenpolitik basiert auf einem demokratischen Dialog mit den innerstaatlichen Akteuren. Der Bundesrat will den Dialog über das humanitäre Völkerrecht mit dem Parlament, den Medien, der Wissenschaft, den Nichtregierungsorganisationen und den Bürgerinnen und Bürgern pflegen. Die Politik des Bundesrates im Bereich des humanitären Völkerrechts spiegelt die innerstaatlichen Werte der Schweiz wider.

Ende 2019 fand in Genf die 33. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz statt. Die Vertragsstaaten der Genfer Konventionen und die Partner der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verabschiedeten dort eine gemeinsame Resolution unter dem Motto «Bringing international humanitarian law home», um die innerstaatliche Umsetzung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.

Die Veröffentlichung von freiwilligen Berichten über den Stand der innerstaatlichen Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Staaten stellt ein Instrument zur Umsetzung dieser Resolution dar. Bundesrat Ignazio Cassis sprach sich bei der Eröffnung der Konferenz im Namen der Schweiz für die Stärkung des humanitären Völkerrechts aus, kündigte den ersten freiwilligen Bericht der Schweiz an und ermutigte andere Staaten, ähnliche Berichte vorzulegen. Diese Art von Berichten fördert den zwischenstaatlichen Austausch über gute Praktiken und die notwendigen Massnahmen für eine wirksame Umsetzung des humanitären Völkerrechts.

Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts gehören zu den aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz. Dank ihrer Neutralität, ihrer humanitären Tradition und ihres Status als Depositarstaat der Genfer Konventionen kann sie eine wichtige Rolle spielen. Genf ist seit langer Zeit das historische Zentrum der humanitären Hilfe und heute die Welthauptstadt des humanitären Engagements. Auf Initiative der Schweizer Regierung wurde 1864 die erste Genfer Konvention erarbeitet. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. Heute begehen wir das 71-jährige Bestehen der vier Genfer Konventionen von 1949.

Ein Mindestmass an Menschlichkeit in bewaffneten Konflikten gewährleisten

Das humanitäre Völkerrecht zielt darauf ab, in bewaffneten Konflikten Leben zu retten, Leiden zu lindern und ein Mindestmass an Menschlichkeit zu bewahren. Es schützt die Personen, die sich nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligen. Es schränkt auch die Wahl der Mittel und Methoden der Kriegsführung in bewaffneten Konflikten ein. Obschon das humanitäre Völkerrecht in der Regel eingehalten wird, gibt es immer noch zu viele Ausnahmen: Hinrichtung von Zivilpersonen, Bombardierung von Krankenhäusern, Folter, Hungersnot usw. Verletzungen des humanitären Völkerrechts haben inakzeptable humanitäre Auswirkungen. Die Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts ist deshalb umso wichtiger.


Weiterführende Informationen

Umsetzung des humanitären Völkerrechts
Freiwilliger Bericht des Bundesrates
Aktionsplan des Interdepartementalen Komitees für HVR


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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