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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Hintergrund der Rückführung ist ein Gerichtsverfahren der Genfer Justiz wegen Verdachts auf Geldwäscherei, welches Ende 2008 zur Einziehung der nun zu restituierenden Vermögenswerte führte.
Gemäss dem Abkommen werden die Vermögenswerte für Entwicklungsprojekte zugunsten der angolanischen Bevölkerung verwendet. Die Schweiz und Angola werden das Abkommen gemeinsam umsetzen. Seitens der Schweiz ist die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) für die Umsetzung zuständig.
Seit über 20 Jahren setzt sich die Schweiz dafür ein, dass ihr Finanzplatz nicht als sicherer Hafen für unrechtmässig erworbene Vermögenswerte missbraucht wird. Bezüglich der Rückerstattung von gestohlenen Geldern politisch exponierter Personen an die Herkunftsländer nimmt sie international eine Vorreiterrolle ein. Gemäss Schätzungen der Weltbank wurden in den letzten fünfzehn Jahren weltweit rund USD 5 Milliarden an betroffene Länder rückerstattet. Die Schweiz trug mit über CHF 1.7 Milliarden zu gut einem Drittel dazu bei, mehr als jeder andere Finanzplatz. Dabei achtet die Schweiz darauf, dass die Gelder in transparenter Weise restituiert und als konkreter Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den betroffenen Ländern verwendet werden.
Für Rückfragen:
Information EDA, +41 (0)31 322 31 53, info@eda.admin.ch
Weiterführende Informationen
Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (PEP)
Website der DEZA in Angola
Adresse für Rückfragen:
Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch