Medienmitteilung, 10.10.2017

Die Schweiz will weiterhin eine führende Rolle in der weltweiten Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe übernehmen. Zum Welttag gegen die Todesstrafe veröffentlicht das EDA seinen neuen Aktionsplan. Er definiert das aussenpolitische Engagement der Schweiz zugunsten der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe für den Zeitraum bis Ende 2019.

Mann hinter Gittern.
Die Schweiz ist gegen die Todesstrafe und zwar unter allen Umständen. © Keystone

Die Schweiz lehnt die Todesstrafe kategorisch und unter allen Umständen ab. Sie ist menschenrechtswidrig und stellt kein geeignetes Mittel zur Abschreckung oder Versöhnung dar. Deshalb setzt sich die Schweiz mit gleichgesinnten Staaten und Partnern aus Zivilgesellschaft, Justiz und Politik ein für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bis 2025. Die Abschaffung ist ein Beitrag zur Förderung der Menschenrechte und zu Frieden und Sicherheit in der Welt.

War die Todesstrafe vor ein paar Jahrzehnten noch die Regel, ist sie heute die Ausnahme. Von insgesamt 199 Ländern wenden heute noch 38, also knapp 20%, die Todesstrafe tatsächlich an. Mit dem Aktionsplan will die Schweiz dazu beitragen, dass sich der weltweite Trend fortsetzt – trotz Debatten in einzelnen Staaten zu ihrer Wiedereinführung.

Das EDA verfolgt konkret drei Ziele:

• mehr Länder als heute sollen bis Ende 2019 die Todesstrafe abgeschafft haben;
• weniger Länder sollen die Todesstrafe vollstrecken und weniger Menschen sollen hingerichtet werden;
• die international verbindlichen Mindeststandards zur Anwendung der Todesstrafe sollen besser eingehalten werden (z.B. Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen, keine Todesstrafe für Minderjährige).

Mit politischer Überzeugungsarbeit, internationalen Initiativen und lokalen Projekten will das EDA die Ziele erreichen. Es engagiert sich dabei auf drei Ebenen.

Erstens will es Staaten direkt dazu bewegen, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Gleichzeitig will es Staaten davon abhalten, die Todesstrafe wieder einzuführen.

Zweitens setzt sich das EDA dafür ein, den rechtlichen und politischen Spielraum für die Anwendung der Todesstrafe international einzugrenzen. Im Zentrum steht dabei eine Serie von Resolutionen, die die Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat initiiert. Sie machen auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam, die die Todesstrafe mit sich bringt und fordern Staaten dazu auf, die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Drittens will das EDA die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten vertiefen und wichtige Akteure der Abschaffungsbewegung stärken, insbesondere in der Zivilgesellschaft.

Der Aktionsplan gründet auf der aussenpolitischen Strategie des Bundesrats und der EDA-Menschenrechtsstrategie. Damit ist er systematisch und kohärent auf die verschiedenen Instrumente abgestimmt, die der Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz zur Verfügung stehen.


Weiterführende Informationen

Aktionsplan des EDA zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe 2017-2019
EDA interactiv


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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