Medienmitteilung, 19.12.2018

An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die vorsorgliche Sperrung der Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Janukowitsch (Ukraine) und ihres engsten Umfelds um ein Jahr zu verlängern. Mit diesem Entscheid soll die justizielle Zusammenarbeit mit den beiden Staaten unterstützt werden.

Anfang 2011 hatte der Bundesrat rasch auf die Aufstände in der arabischen Welt reagiert und insbesondere die Vermögenswerte des gestürzten Präsidenten Ben Ali sowie von Personen aus dessen Umfeld vorsorglich gesperrt. Im Februar 2014 verhängte er zudem im Fall der Ukrainekrise eine ähnliche Vermögenssperre.

Das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG), das am 1. Juli 2016 in Kraft trat, regelt die Dauer der Sperrung und die Bedingungen für deren Verlängerung um jeweils ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Rechtshilfezusammenarbeit Früchte trägt.

Die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Tunesien (CHF 56 Mio.) und der Ukraine (CHF 70 Mio.), die vom Bundesrat am 9. Dezember 2016 und am 20. Dezember 2017 um jeweils ein Jahr verlängert wurde, läuft im Januar bzw. im Februar 2019 aus. Es wurden mehrere Verfahren gegen die Hauptakteure eingeleitet, und die Behörden dieser Länder haben bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Fälle Fortschritte erzielt. Allerdings sind noch Gerichtsentscheide erforderlich, um festzustellen, ob die gesperrten Vermögenswerte unrechtmässiger Herkunft sind. Da das mit der vorsorglichen Sperrung angestrebte Ziel noch nicht vollumfänglich erreicht wurde und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Verlängerung sinnvoll. Die Verlängerung um ein Jahr dürfte auch die Aussichten im Hinblick auf allfällige Vermögensrückführungen verbessern.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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