Medienmitteilung, 26.04.2023

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und des Holocaust nicht in Vergessenheit geraten. An seiner Sitzung vom 26. April hat er deshalb 2,5 Millionen Franken für die Realisierung eines Erinnerungsortes für die Opfer des Nationalsozialismus bewilligt. Das Mahnmal soll in der Stadt Bern entstehen und für alle zugänglich sein. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, bis im Sommer 2023 eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stadt Bern auszuarbeiten.

Die Forderung, in der Schweiz einen Ort zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen, geht auf zwei Motionen aus dem Jahr 2021 zurück (Mo Heer 21.3181 und Mo. Jositsch 21.3172). Der Bundesrat erachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Erinnerung an die Folgen des Nationalsozialismus, namentlich an den Holocaust und das Schicksal der sechs Millionen getöteten Jüdinnen und Juden und aller anderen Opfer des nationalsozialistischen Regimes, wachzuhalten. Dies ist heute besonders wichtig, da es kaum noch Überlebende und Zeitzeugen gibt und Holocaustrelativierung und Antisemitismus wieder zunehmen.

Erinnerungsort in der Stadt Bern

Das EDA hat in den letzten Monaten mit diversen interessierten Gruppen und Institutionen Gespräche über einen möglichen Standort für den Erinnerungsort geführt. Schliesslich konnte mit der Stadt Bern ein idealer Partner für die Realisierung des Mahnmals gefunden werden. Der Erinnerungsort soll an einem zentralen Standort in der Stadt Bern entstehen, der für alle zugänglich ist.Der Bund beteiligt sich an der Konzeptionierung, dem öffentlichen Wettbewerb und der Realisierung des Erinnerungsortes mit 2,5 Millionen Franken. Für den Unterhalt des Mahnmals wird die Stadt Bern zuständig sein.

Wichtiges Zeichen

Mit der Realisierung eines Erinnerungsortes setzt der Bund zusammen mit der Stadt Bern ein Zeichen gegen Völkermord, Antisemitismus und Rassismus und für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und individuelle Grundrechte. Der Erinnerungsort soll zudem den Austausch und die Debatte fördern und über die Landesgrenzen hinaus eine Wirkung entfalten.

 

Der Bundesrat unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen auch die Planung und Realisierung eines nationalen grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Vernetzungsortes. Das EDA wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Jahr Optionen für eine Mitfinanzierung eines nationalen Projektes in St. Gallen vorzuschlagen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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