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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine unterstützt der Bund die Ukraine und ihre Bevölkerung in vier Schwerpunktbereichen: humanitäre Hilfe, Reformprozesse, diplomatische Unterstützung zum Frieden und Beteiligung am Wiederaufbauprozess.
Mit der Ukraine Recovery Conference von Lugano hatte der Bundesrat 2022 den ersten Meilenstein für den Wiederaufbau gelegt. Knapp zwei Jahre später (10. April 2024) konkretisierte der Bundesrat sein langfristiges Engagement und entschied, die Ukraine in den nächsten 12 Jahren mit insgesamt 5 Milliarden Franken zu unterstützen. Dies mit unterschiedlichen Instrumenten je nach Region und Zeitpunkt: humanitäre Hilfe, Fortführung von Reformen, Friedensförderung und Wiederaufbau. Bis 2028 (erste Phase) werden 1,5 Milliarden Franken aus den Krediten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) eingesetzt. Für 2029-2036 (zweite Phase) will der Bundesrat auch weitere Finanzierungsquellen prüfen, um die restlichen 3,5 Milliarden Franken zu finanzieren.
Länderprogramm mit drei Schwerpunkten
Basis und Auftakt des 12-jährigen Unterstützungsprozesses der Schweiz bildet das Länderprogramm 2025-2028, das der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 verabschiedet hat. Dieses stellt der Plan für die mannigfaltigen Tätigkeiten der Schweiz, die darauf abzielen, Nothilfe zu leisten, einen gerechten und nachhaltigen Frieden zu etablieren und der Bevölkerung Zukunftsperspektiven zu geben.
Das Länderprogramm 2025–28 fokussiert auf drei Bereiche:
· Wirtschaftliche Erholung: Durch den Krieg hat die Wirtschaft der Ukraine einen schweren Rückschlag erlitten. Der Bund arbeitet mit ukrainischen KMU zusammen, damit sie sich in den globalen Markt integrieren können. Neben der Erhaltung und Entwicklung des Privatsektors, inklusive der Landwirtschaft, steht auch der Wiederaufbau der städtischen Infrastruktur sowie die Instandsetzung der durch den Krieg beschädigten oder zerstörten Infrastruktur (insbesondere in Frontregionen) im Vordergrund.
· Öffentliche Dienstleistungen: Eine sichere Grundversorgung bei Gesundheit, Bildung oder sozialen Diensten sowie funktionierende Energieversorgung, öffentlicher Verkehr oder Wasser-/Abwasserbehandlung können den Menschen Zukunftsaussichten eröffnen – auch denjenigen, die eine Rückkehr in die Ukraine erwägen. Es geht hier darum, die ukrainischen Behörden zu unterstützen, die öffentlichen Dienstleistungen in guter Qualität sowie ohne Diskriminierung und ohne Korruption zu liefern. Zudem fördert der Bund die Beteiligung am Wiederaufbauprozess von lokalen und regionalen Behörden.
· Schutz der Zivilbevölkerung & Frieden: Dort, wo Krieg herrscht, bleiben Schutz und Sicherheit primäre Bedürfnisse. Der Bund konzentriert sich sowohl auf die Nothilfe, als auch auf die humanitäre Minenräumung, die Suche und Identifikation vermisster Personen, die Dokumentation und Ahndung von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Das Schicksal vermisster Soldaten und Zivilisten zu ermitteln, ist sowohl für eine vom Krieg traumatisierte Bevölkerung als auch für die Schaffung eines dauerhaften Friedens von zentraler Bedeutung.
Vielfältige Partnerschaften
Um die Schweizer Expertise erfolgreich zur Geltung zu bringen, sind Partnerschaften nötig: mit den Behörden, mit dem Privatsektor, mit der Wissenschaft und mit Nichtregierungsorganisationen. Ein Drittel der Mittel (ca. 500 Mio. CHF) sind für Wiederaufbaumassnahmen in Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmungen. Die bestehende Rechtsgrundlage wird hierzu mit einer neuen rechtlichen Grundlage ergänzt, damit dieser Wiederaufbauansatz systematisiert wird und den völkerrechtlichen Verpflichtungen gewachsen ist. Zu diesem Zweck verabschiedete der Bundesrat am 29. Januar 2025 das Verhandlungsmandat für einen befristeten Staatsvertrag mit der Ukraine, das zurzeit mit den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments konsultiert wird.
Für die Umsetzung des Länderprogramms legte der Bundesrat im September 2024 eine Projektorganisation fest, die vom Delegierten des Bundesrates für die Ukraine geleitet wird. Der Delegierte untersteht direkt den Vorstehern des EDA und des WBF und wird von drei Verwaltungseinheiten unterstützt: DEZA und Abteilung Frieden und Menschenrechte (im EDA) wie SECO (im WBF).
Weiterführende Informationen
Unterstützung des Bundes für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen
Ukraine (SECO)
Ukraine (DEZA)
Länderprogramm Ukraine 2025-2028(pdf, 1352kb)
Adresse für Rückfragen:
für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Kommunikation WBF
Tel. +41 58 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten