Medienmitteilung, 11.09.2020

Die Schweiz kandidiert für einen Sitz als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2023/24. An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat einen Bericht zur Kenntnis genommen, der Möglichkeiten aufzeigt, wie das Parlament bei einer Schweizer Sicherheitsratsmitgliedschaft miteinbezogen werden kann. Dies unter Berücksichtigung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung und der aussenpolitischen Handlungsfähigkeit des Bundesrates. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates.

Ein glaubwürdiger Einsitz im UNO-Sicherheitsrat stellt hohe Anforderungen an die gewählten Mitgliedstaaten. Die Vorbereitungen auf die geplante Einsitznahme der Schweiz 2023/24 sind in Gang und stellen ein wichtiges Ziel der Legislaturperiode und der Aussenpolitischen Strategie 2020-23 dar. Der Bundesrat begrüsst das Interesse des Parlaments an diesem wichtigen Vorhaben. Im Rahmen der Kompetenzordnung für aussenpolitische Belange ist er bereit, den Einbezug des Parlaments auch während des angestrebten Einsitzes der Schweiz im Sicherheitsrat sicherzustellen.

Bundesrat bietet regelmässige Berichterstattung an
Der Bundesrat schlägt in seinem Bericht unter anderem vor, das Parlament während des zweijährigen Einsitzes via die aussenpolitischen Kommissionen (APK) regelmässig mündlich oder schriftlich über die jüngsten und bevorstehenden Geschäfte im Sicherheitsrat zu informieren. Ferner sollen die APK die Grundsatzpositionen zu wichtigen Dossiers im Sicherheitsrat vor der Einsitznahme erhalten und zu den Prioritäten der Schweiz im Sicherheitsrat konsultiert werden. Schliesslich sollen die APK-Präsidien bei klar definierten, wesentlichen und dringlichen Umständen (Schaffung eines neuen Sanktionsregimes und Autorisierung militärischer Durchsetzungsmassnahmen) umgehend konsultiert werden. Auch zusätzlichen Massnahmen, die in der Kompetenz des Parlaments liegen (Informationsreisen nach New York, Entsendung einer/s Mitarbeitenden der Parlamentsdienste), steht der Bundesrat offen gegenüber. Im Zentrum steht die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz, die während des Mandats im Sicherheitsrat zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleiben muss.

Massnahmen sind mit bestehenden rechtlichen Grundlagen umsetzbar
Der Sicherheitsrat befasst sich mit einer hohen Zahl von länderspezifischen, regionalen und thematischen Fragen, die für Frieden und Sicherheit weltweit relevant sind. Viele Geschäfte des Rats sind planbar, teilweise ist jedoch aufgrund seines Mandats rasches Handeln notwendig. Im Rahmen der dargelegten Optionen kann der Bundesrat das Parlament während des Schweizer Einsitzes im Sicherheitsrat auf geeignete Weise einbeziehen. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden dem Parlament erlauben, seine Funktion und seine Zuständigkeiten im Rahmen der bestehenden Kompetenzordnung vollumfänglich wahrzunehmen. Sie können auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden.

Kandidatur für den Sicherheitsrat läuft seit neun Jahren
Die Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat wurde 2011 vom Bundesrat im Anschluss an einen mehrjährigen Konsultationsprozess mit dem Parlament beschlossen. Seither haben Bundesrat und Parlament die Kandidatur wiederholt bestätigt. Nach wie vor sind es Malta und die Schweiz, die sich um die zwei Sitze bewerben, die in der westlichen Regionalgruppe frei werden. Die Wahl findet im Juni 2022 statt.


Bericht «Schweizer Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Einbezug des Parlamentes»(pdf, 1740kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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