Medienmitteilung, 09.12.2016

Die Schweiz setzt ihr Engagement für die Opfer des Syrienkonflikts fort. Für die Hilfe vor Ort sind im Budget der internationalen Zusammenarbeit für das nächste Jahr 66 Millionen Franken vorgesehen. Sie sollen eingesetzt werden für humanitäre Hilfe und auch, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit der betroffenen Bevölkerung zu stärken. Zudem nimmt die Schweiz in den nächsten zwei Jahren weitere 2000 besonders verletzliche Menschen auf, die vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) bereits als Flüchtlinge anerkannt sind.

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Aufgenommen werden weiterhin vor allem Menschen, die in die Nachbarländer Syriens geflüchtet sind, dort aber nicht bleiben und auch nicht in ihren Heimatstaat zurückkehren können. Nach Angaben des UNHCR leben alleine in Libanon über eine Million Flüchtlinge aus Syrien, in Jordanien rund 650 000. Bei den Menschen, welche die Schweiz aufnimmt, handelt es sich vorwiegend um Familien, Frauen und Kinder, aber auch um Betagte und Kranke. Wie üblich werden die Flüchtlinge vor der Einreise in die Schweiz angehört, jedes Dossier wird zur Prüfung auch dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unterbreitet.

Der Beschluss des Bundesrates vom 9. Dezember 2016 geht unter anderem zurück auf ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Zudem antwortet er damit auf eine Anfrage des UNHCR vom 21. September 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen des Programms zur Neuansiedlung anerkannter, besonders verletzlicher Flüchtlinge (Resettlement). Der Bedarf des UNHCR an Plätzen für solche Neuansiedlungen ist derzeit so gross wie nie; er hat erstmals die Zahl von einer Million überschritten.

Fortsetzung einer Tradition

Der Bundesrat setzt mit seinem Beschluss vom 9. Dezember 2016 die humanitäre Tradition der Schweiz zur Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen in Gruppen fort, die er 2013 wieder aufgenommen hatte. Das aktuelle Aufnahmekontingent für Resettlement wird Anfang 2017 ausgeschöpft sein. Der Bund führt die Aufnahme dieser Flüchtlinge weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und den Kantonen durch. Für die Integration, die bei besonders verletzlichen Personen eine besondere Herausforderung darstellt, setzt der Bund 12 000 Franken pro Person ein, zusätzlich zur ordentlichen Integrationspauschale von 6000 Franken.

Gut ein Viertel weniger Asylgesuche als 2015

Parallel zur Aufnahme von Gruppen anerkannter und besonders verletzlicher Flüchtlinge wird die Schweiz die bewährten Massnahmen zur Vermeidung offensichtlich unbegründeter Asylgesuche weiterhin konsequent umsetzen. Dazu gehören die prioritäre Behandlung schwach begründeter Gesuche, rasche Verfahren für Gesuche aus verfolgungssicheren Staaten und die konsequente Anwendung des Dublin-Abkommens sowie der bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Nachbarstaaten. Die Schweiz erachtet weiterhin auch ein koordiniertes Vorgehen der europäischen Staaten als wichtig und wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen.

Für das ganze laufende Jahr werden in der Schweiz weniger als 30 000 Asylgesuche erwartet (Stand per Ende November: 25 441), mehr als 10 000 Gesuche oder gut ein Viertel weniger als 2015. Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen liegt derzeit bei rund 2%. Das ist der tiefste Wert seit 20 Jahren.

Auch Hilfe vor Ort wird fortgesetzt

Seit Beginn des Konflikts hat die Schweiz auch vor Ort intensive Hilfe geleistet. Zusätzlich zu den bisher dafür eingesetzten rund 250 Millionen Franken hat sie für 2017 im Rahmen des Budgets für internationale Zusammenarbeit 66 Millionen Franken bereitgestellt.

Zudem prüft das EDA derzeit die Eröffnung eines humanitären Büros in Damaskus mit drei Zielen: 1. die Hilfe vor Ort bestmöglich einsetzen, 2. mit der glaubwürdigen Stimme der Schweiz humanitäre Organisationen in ihrer Arbeit unterstützen und 3. sich in die Bemühungen um Zugang zu möglichst vielen Hilfsbedürftigen einbringen.


Adresse für Rückfragen:

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Last update 19.07.2023

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