Anhörung zu einem neuen nationalen Visumsystem

Medienmitteilung, 04.06.2013

Bern - Im Januar 2014 wird voraussichtlich ein neues, mit dem zentralen Visa- Informationssystem der EU kompatibles nationales Visumsystem namens ORBIS eingeführt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Montag die Anhörung zu den juristischen Aspekten der Vorlage zum Ersatz des aktuellen nationalen Visumsystems eröffnet.

Die neuen Bestimmungen sehen namentlich vor, dass die Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben Zugang zum neuen nationalen Visumsystem ORBIS haben, auf alle Daten über die Schengen-Visa, einschliesslich der Fotografie der Visumgesuchstellerin oder des Visumgesuchstellers, zugreifen können. Mit Ausnahme der Fingerabdrücke, die nicht aufbewahrt werden, werden diese Daten anschliessend an das Visa-Informationssystem der EU übermittelt.

Das Visa-Informationssystem der EU enthält sämtliche Daten zu den Visumgesuchen für einen kurzfristigen Aufenthalt in den Schengen-Staaten, einschliesslich der biometrischen Daten. Es wird in den europäischen Vertretungen im Nahen Osten, in der Golfregion, in Nord-, West- und Zentralafrika bereits verwendet. Das Visa-Informationssystem der EU dient dazu, das Visumverfahren zu vereinfachen, mehrfache Visumgesuche zu verhindern und die Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Es erleichtert ausserdem die Anwendung der Dublin-Verordnung sowie die Prüfung der Asylgesuche.

Die Schweiz verwendet das zentrale Visa-Informationssystem der EU seit Dezember 2012, um zu überprüfen, ob eine asylsuchende Person bereits ein Schengen-Visum eines anderen Staates erhalten hat, der dann aufgrund der Dublin-Verordnung für die Prüfung des Asylgesuchs als zuständig erachtet werden kann. Bis Ende April 2013 hat das zentrale Visa-Informationssystem 131 Fälle als Dublin-Fälle identifiziert.

Im Gegensatz zum Visa-Informationssystem der EU enthält das neue nationale Visumsystem ORBIS auch die Daten zu den Visa für einen langfristigen Aufenthalt. Die Einführung von ORBIS wird auf Stufe Bund durch die Verpflichtungskredite Schengen und Dublin finanziert. Für die Kantone ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Die Anhörung dauert bis am 26. August 2013.

Adresse für Rückfragen:

Céline Kohlprath, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 00 59

Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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