Die Schweiz entsendet eine Verbindungsstaatsanwältin zu Eurojust

Bern, Medienmitteilung, 16.10.2014

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat Maria Schnebli zur Verbindungsstaatsanwältin der Schweiz bei Eurojust ernannt. Sie wird ihr Amt Anfang 2015 in Den Haag antreten.

Maria Schnebli arbeitet seit 2001 für die Bundesanwaltschaft; als Staatsanwältin des Bundes leitet sie seit 2012 das Kompetenzzentrum Rechtshilfe. Sie verfügt damit über einen idealen Erfahrungshintergrund für die Besetzung der neugeschaffenen Funktion.

Eurojust ist von der EU im Jahr 2002 geschaffen worden, um die Bekämpfung der schweren Kriminalität zu verstärken. Diese EU-Einrichtung mit Sitz in Den Haag hat die Aufgabe, die Koordinierung der Ermittlungen und der Strafverfolgung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die internationale Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen zu erleichtern.

Die Schweiz arbeitet seit einigen Jahren auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens mit Eurojust zusammen. Eine Bestimmung dieses Abkommens ermöglicht die Entsendung einer Verbindungsstaatsanwältin. Sie ist dem BJ unterstellt und hat die Aufgabe, die Schweiz bei Eurojust zu vertreten und dort die schweizerischen Interessen zu vertreten sowie das Beziehungsnetz zwischen Eurojust und den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu pflegen. Die Verbindungsstaatsanwältin unterstützt ferner die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Strafuntersuchungen und vermittelt Kontakte zwischen den betroffenen Behörden beider Staaten.


Adresse für Rückfragen:

Susanne Kuster, Bundesamt für Justiz BJ, Tel. +41 58 462 46 84


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement