Informationsaustausch zur Umsetzung eines neuen Zuwanderungssystems

Bern, Medienmitteilung, 13.03.2014

Am Donnerstag trafen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann auf die Spitzenvertreter der Sozialpartner, der Kantone sowie des Städte- und Gemeindeverbandes. Das Arbeitstreffen diente in erster Linie dem gegenseitigen Informationsaustausch über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) tauschten sich mit Spitzenvertretern der Sozialpartner (SAV, sgv, SBV, SGB, Travail.suisse, economiesuisse), der Kantone (KdK, VDK) sowie des Städte- und Gemeindeverbandes (SSV, SGV) aus. Die beiden Mitglieder des Bundesrats informierten die Anwesenden über den Stand der Arbeiten, die Beschlüsse des Bundesrates sowie über die ersten Gespräche mit den europäischen Partnern.

Projektorganisation erläutert
Die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Kantone sowie des Städte- und des Gemeindeverbands haben ihre Erwartungen und ihre konkreten Vorstellungen zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung erläutert. Zur Sprache kam auch die Projektorganisation unter der Leitung des Bundesamts für Migration (BFM), die sich an den üblichen Strukturen eines Gesetzgebungsprozesses orientiert.

Das BFM wird in den nächsten Tagen Experten einladen, welche die Umsetzungsarbeiten konzeptionell und inhaltlich begleiten werden. In dieser technischen Expertengruppe werden insbesondere die Sozialpartner sowie vollziehende Behörden vertreten sein (Liste der Mitglieder der Expertengruppe im Anhang). Im Rahmen der laufenden Umsetzungsarbeiten wird das BFM weitere interessierte Kreise anhören, so insbesondere auch die Initianten.

Weitere Schritte
Bis Ende Juni erarbeitet nun das EJPD in Zusammenarbeit mit dem WBF sowie dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Umsetzungskonzept. In einem zweiten Schritt wird das EJPD bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung ausarbeiten. Die Vernehmlassung ist für Ende 2014 geplant. In dieser werden sich alle interessierten Kreise erneut einbringen können.

Parallel zu diesen Arbeiten hat der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) bereits exploratorische Gespräche aufgenommen - mit Blick auf die angestrebten Verhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und zur Klärung des Vorgehens bei den bereits laufenden bilateralen Verhandlungen.
 

Mitglieder der Expertengruppe
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)
Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA)
Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM)
Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV)
Schweizerischer Gewerbeverband (sgv)
Schweizerischer Bauernverband (SBV)
Travail.Suisse
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
Schweizerischer Städteverband (SSV)
Schweizerischer Gemeindeverband (SGV)
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM)
Bundesamt für Migration (BFM)
Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA)
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Sonderbotschafter Migration Eduard Gnesa
Bundesamt für Justiz (BJ)
Direktion für Völkerrecht (DV)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Adresse für Rückfragen:

Agnès Schenker, Informationsdienst EJPD, T +41 31 322 18 18
Erik Reumann, Kommunikationsdienst WBF, T +41 31 322 29 87


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement,Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung