Aussenwirtschaftspolitik: Standortbestimmung des Bundesrats

Medienmitteilung, 13.01.2016

Bern - Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2015 verabschiedet. Im Schwerpunktkapitel nimmt der Bundesrat eine Standortbestimmung vor und zeigt auf, wie er den Wirtschaftsakteuren der Schweiz bestmögliche Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen und für ihre Innovationstätigkeit bieten will.

Eine effiziente Infrastruktur, ein flexibler Arbeitsmarkt oder schlanke Verwaltungsabläufe machen den Wirtschaftsstandort Schweiz gemäss Bericht attraktiv und international wettbewerbsfähig. Herausforderungen für die Wirtschaftspolitik stellen indes die zunehmende Internationalisierung der Produktionsprozesse sowie der fortschreitende Strukturwandel dar. Zudem wird es immer schwieriger, gewisse innenpolitische Anliegen mit internationalen Abkommen zu vereinbaren, die Voraussetzung für den Zugang der Schweizer Wirtschaft zu ausländischen Märkten sind. Dies zeigte sich im Berichtsjahr insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Verfassungsbestimmung über die Zuwanderung und den bilateralen Verträgen Schweiz-EU.

Europäische Wirtschaftsintegration

Die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Zuwanderung prägte die Europapolitik des Bundesrats im Berichtsjahr. Untersuchungen zeigen, dass ein Wegfall der Bilateralen I die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz deutlich schmälern würde und ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU den Interessen der Schweiz nicht gerecht würde. Diese Erkenntnisse bekräftigten den Bundesrat in seinem Ziel, den bilateralen Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU zu sichern. Auf Basis des im Berichtsjahr geänderten Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 2004 soll ab 2018 der automatische Informationsaustausch mit der EU nach dem OECD-Standard eingeführt werden.

WTO und Freihandelsabkommen

An der zehnten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 2015 in Nairobi wurde eine Erweiterung des Informationstechnologie-Abkommens verabschiedet. Weiter beschlossen die WTO-Mitglieder, die Exportsubventionen im Landwirtschaftsbereich nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren abzuschaffen. Der Bundesrat wird die Ablösung der Ausfuhrbeiträge unter dem sogenannten «Schoggigesetz» durch WTO-konforme Massnahmen in engem Kontakt mit den betroffenen Branchen vornehmen.

Die Schweiz baute ihr Netz von Freihandelsabkommen auch im Berichtsjahr weiter aus. Ein neues Abkommen trat mit Bosnien und Herzegowina in Kraft, und das Beitrittsprotokoll Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Zentralamerikanischen Staaten wurde unterzeichnet. In die bestehenden Freihandelsabkommen mit Albanien und mit Serbien wurden neue Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung aufgenommen. Die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Vietnam und mit Malaysia wurden fortgesetzt und Verhandlungen mit den Philippinen und mit Georgien aufgenommen. Sobald sich mögliche Auswirkungen eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft abschätzen lassen, wird der Bundesrat die weiteren Schritte bestimmen.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit

In der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit nimmt die Bedeutung der Politikkohärenz zu, d.h. die konsequente Ausrichtung der verschiedenen Politikbereiche auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung. Dieser Grundsatz ist auch ein zentrales Element der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Ziele der Agenda 2030, die es nun zu konkretisieren gilt, wird der Bundesrat in die Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 aufnehmen. Wichtige Beiträge leistete die Schweiz zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank und bei der Umsetzung des Grünen Klimafonds.

Die Gesamtübersicht des Berichts wird im Internet auch auf Englisch veröffentlicht.

Adresse für Rückfragen:

Christian Etter, Botschafter,
Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge,
Direktion für Aussenwirtschaft, SECO
Tel. 058 464 08 62

Roger Gschwend, Leiter Ressort Internationales
Wirtschaftsrecht, Direktion für Aussenwirtschaft, SECO,
Tel. 058 465 39 75

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Internet: http://www.wbf.admin.ch

Dateianhänge:

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2015