Schweiz unterzeichnet Erklärungen zur Einführung des AIA mit weiteren Ländern und eröffnet Vernehmlassung

Bern, Medienmitteilung, 20.01.2016

Die Schweiz hat mit den Kronbesitzungen der britischen Krone Jersey, Guernsey und der Insel Man sowie mit Island und Norwegen gemeinsame Erklärungen zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die Schweiz und diese Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in den verschiedenen Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.

Die von der Schweiz und diesen Ländern unterzeichneten Erklärungen erfüllen die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Neben der EU und den USA betreffen die Verhandlungen in einer ersten Phase Länder, mit denen enge Wirtschaftsbeziehungen bestehen und die ihren Steuerpflichtigen hinlängliche Möglichkeiten zur Regularisierung bieten. Die Schweiz hat bereits mit Australien eine solche gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Zudem wurde mit der EU ein Abkommen über die Einführung des AIA abgeschlossen.

Rechtlich wird der automatische Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.

Die von der Schweiz und den Ländern unterzeichneten Erklärungen halten unter anderem fest, dass die Parteien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Des Weiteren haben diese Länder Regularisierungsmöglichkeiten für ihre Steuer¬pflichtigen bereitgestellt. Schliesslich haben Island und Norwegen ihre Absicht bekräftigt, Gespräche über den Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister aufzunehmen. Die Möglichkeit der Erbringung von Finanzdienstleistungen auf den Kronbesitzungen der britischen Krone ist bereits weitgehend gegeben.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach den Unterzeichnungen mit den verschiedenen Ländern eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit den weiteren Ländern zu eröffnen. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.


Erläuternder Bericht mit gemeinsamen Erklärungen(pdf, 140kb)
Bundesbeschluss Guernsey(pdf, 21kb)
Bundesbeschluss Island(pdf, 22kb)
Bundesbeschluss Insel Man(pdf, 22kb)
Bundesbeschluss Jersey(pdf, 22kb)
Bundesbeschluss Norwegen(pdf, 22kb)
Brief an die Kantone(pdf, 25kb)
Brief an die Organisationen(pdf, 26kb)
Adressatenliste(pdf, 77kb)


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Beat Werder, Kommunikation SIF
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Herausgeber:

Der Bundesrat