Bericht zu den kantonalen Unterschieden beim Vollzug des Freizügigkeitsabkommens

04.03.2016

Der Bundesrat hat am Freitag einen Bericht verabschiedet, der verschiedene Massnahmen zur Verringerung der kantonalen Vollzugsunterschiede beim Freizügigkeitsabkommens (FZA) aufzeigt. Die Empfehlungen umfassen unter anderem eine aktivere Aufsicht des Bundes sowie einen Ausbau der Vollzugsunterstützung.

Der Bundesrat wurde mit dem Postulat 14.4005 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des FZA zu klären. Gleichzeitig sollte der Bundesrat prüfen, wie die Zuwanderung durch den Entzug oder die Befristung von Aufenthalts-bewilligungen einheitlicher gesteuert werden könnte.

Der Bericht zeigt auf, dass die kantonalen Unterschiede beim Vollzug des FZA – neben dem politisch gewollten Ermessensspielraum der Kantone –  vor allem von geografischen und organisatorischen Unterschieden herrühren. Die Kantone sind aufgrund ihrer Grösse und ihrer Lage mit ungleich hoher Zuwanderung konfrontiert, die sich überdies in ihrer Zusammensetzung unterscheidet. Daher zeigen sich auch Differenzen bei den vorhandenen personellen Ressourcen zur Bewältigung der Herausforderungen im Ausländerbereich.

Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass sich die kantonalen Unterschiede beim Vollzug des FZA, wie von der GPK-N gefordert, durch eine aktivere Aufsicht des Bundes sowie durch einen Ausbau der Vollzugsunterstützung verringern lassen. Demgegenüber wird die Steuerungsmöglichkeit der Zuwanderung durch den Entzug und die Befristung von Aufenthaltsbewilligungen als gering eingeschätzt. Dennoch stimmt der Bundesrat der GPK-N zu, dass diese Massnahmen in den Kantonen möglichst einheitlich genutzt werden sollen.

Der Bericht zeigt konkret drei Massnahmen auf, die einzeln oder auch zusammen eingeführt werden können: eine Erweiterung des Zustimmungsverfahrens, technische Anpassungen des zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) zur verstärkten Aufsicht über den Vollzug des FZA sowie einen Ausbau der Vollzugsunterstützung zugunsten der Kantone. Abhängig von der Beurteilung des Berichts durch die GPK-N und durch das Parlament stellt das EJPD dem Bundesrat gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag zum weiteren Vorgehen.

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Der Bundesrat
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Zusätzliche Verweise:

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD