Bundesrat verabschiedet Botschaft zur europäischen Grenz- und Küstenwache

Medienmitteilung, 17.05.2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache verabschiedet. Die Verordnung bildet die Grundlage für eine Stärkung des Aussengrenzschutzes und bei der Rückkehr von rechtswidrigen Aufenthaltern aus Drittstaaten im Schengen-Raum.

Die vorgeschlagene Übernahme der Verordnung über die Grenz- und Küstenwache ist in der Vernehmlassung, von deren Ergebnis der Bundesrat heute Kenntnis genommen hat, von einer überwiegenden Mehrheit positiv aufgenommen worden. Die Stärkung des Aussengrenzschutzes und bei der Rückkehr von rechtswidrigen Aufenthaltern aus Drittstaaten im Schengen-Raum wird somit von einer deutlichen Mehrheit unterstützt.

Erweiterter und gestärkter Grenzschutz

Aufgrund des aussergewöhnlichen Migrationsdrucks, dem die EU an ihren Aussengrenzen 2015 ausgesetzt war, und der daraus resultierenden Sekundärmigration im Schengen-Raum, sahen sich mehrere Schengen-Staaten veranlasst, an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Das hat verdeutlicht, dass eine stärkere Unterstützung der Schengen-Staaten insbesondere bei den Aussengrenzkontrollen notwendig ist, um den gesamten Schengen-Raum zu stärken.

Deshalb entschied die EU, den Schutz der Aussengrenzen zu erweitern und zu stärken. Übergeordnete Aufgabe ist es, das integrierte europäische Grenzmanagement gemäss dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Schengen-Staaten weiterhin in erster Linie für die Verwaltung ihrer jeweiligen Aussengrenzen verantwortlich bleiben. Gleichzeitig wird ihnen eine aufgewertete Agentur unterstützend zur Seite stehen. Der Kurzname Frontex soll auch für diese Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache weiter gelten.

Soforteinsatzpool für Krisensituationen

Der neuen Agentur wird eine rasch einsetzbare Reserve von Grenzwachtexperten (Soforteinsatzpool) samt technischer Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Sollten die Aussengrenzen eines Schengen-Staates unter Druck geraten, zum Beispiel durch besonders starken Migrationsdruck oder grenzübergreifende Kriminalität, können die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke vorübergehend entsandt werden, dies entweder auf Anfrage eines Schengen-Staates oder durch einen Beschluss des Rates mit Zustimmung des betreffenden Schengen-Staates.

Wenn der betreffende Schengen-Staat diese Unterstützung ablehnt und dadurch die Sicherheit des Schengen-Raums gefährdet ist, können die anderen Schengen-Staaten vom Rat als letztes Mittel zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen ermächtigt werden.

Rückkehr unterstützen

Frontex wird auch eine grössere Verantwortung bei der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltstitel in ihre Herkunftsstaaten übernehmen. Die Agentur hat zum Ziel, ein ganzheitliches Rückkehrsystem aufzubauen und entsprechende Synergien zu nutzen. Sie hat dabei unter anderem die Aufgabe, die Schengen-Staaten durch die Koordination, Unterstützung und Finanzierung von Sammelrückkehraktionen oder durch die Organisation eigener Rückkehraktionen aus ersuchenden Schengen-Staaten zu unterstützen.

Für die allgemeine Umsetzung der Verordnung in der Schweiz ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), namentlich das Grenzwachtkorps (GWK) zuständig, das bereits die nationale Kontaktstelle für Frontex unterhält. In Bezug auf Fragen der Rückkehr ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Umsetzung verantwortlich.

 

 

Adresse für Rückfragen

David Marquis, Kommunikation und Medien,
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. +41 58 462 67 43, david.marquis@ezv.admin.ch

 

Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html 

 

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