Der ETH-Rat setzt sich für ein Rahmenabkommen mit der EU ein

Medienmitteilung, 08.03.2019

Der ETH-Rat setzt sich für ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU ein. Er bestärkt den Bundesrat darin eine Lösung mit der EU zu finden, die im Parlament und in der Bevölkerung mehrheitsfähig ist. Des Weiteren sprach er den Institutionen des ETH-Bereichs die Mittel für das Jahr 2020 zu und verabschiedete die konsolidierte Berichterstattung 2018. Der ETH-Rat gewährt den Mitarbeitenden den vollen Teuerungsausgleich. Darauf einigten sich die Sozialpartner bei den Nachverhandlungen. An der WSL ist Dr. Anna M. Hersperger zum neuen Mitglied in der Direktion gewählt worden.

Der ETH-Rat diskutierte an seiner Sitzung vom 6./7. März 2019 den Vorschlag für ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die bilateralen Verträge mit der EU sind für den ETH-Rat von höchster Bedeutung. Sie bilden die Grundlage für die Institutionen des ETH-Bereichs für den Zugang zu den europäischen Forschungsrahmenprogrammen (EU-FRP) sowie dank der Personenfreizügigkeit auch zum europäischen Talentpool. Mehr als die Hälfte der Professorinnen und Professoren des ETH-Bereichs stammt aus der EU.

Der ETH-Bereich wäre von einem Ausschluss der Schweiz von den EU-FRP besonders stark betroffen. So gewann er beispielsweise 2007–2016 etwas mehr als die Hälfte aller Stipendien des Europäischen Forschungsrats (ERC-Grants), die an Schweizer Institutionen gingen. Die EU-FRP sind für den ETH-Bereich zudem die zweitwichtigste Quelle von Forschungsgeldern. 2018 warb er über 140 Mio. CHF ein. Die finanziellen Folgen eines Ausschlusses wären erheblich. Aber noch gravierender wären die Folgen für die Attraktivität, die Reputation und das internationale Netzwerk des Forschungsstandorts Schweiz.

Keine Alternative zu einem Rahmenabkommen mit der EU

Ein Rahmenabkommen würde es ermöglichen, die Beziehungen der Schweiz zur EU auf eine stabile rechtliche Basis zu stellen. Dies ist auch im Interesse des ETH-Rats. Die Institutionen des ETH-Bereichs sind auf geregelte Beziehungen der Schweiz mit der EU angewiesen. Unsicherheit ist Gift für den Forschungsstandort Schweiz. Dies haben die Erfahrungen nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative gezeigt. Der ETH-Rat bestärkt den Bundesrat, mit der EU eine Lösung zu finden, die im Parlament und in einer allfälligen Volksabstimmung mehrheitsfähig ist. Aus Sicht des ETH-Rats gibt es keine Alternative zu einem Rahmenabkommen mit der EU.

Mittelzuteilung für 2020

Dem ETH-Bereich stehen aus Bundesmitteln für das Jahr 2020 voraussichtlich 2'566 Mio. CHF zur Verfügung. Der grösste Teil der Mittel, nämlich 2’423 Mio. CHF, wird den beiden Hochschulen ETH Zürich und EPFL sowie den vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag für die Weiterentwicklung des Betriebs angesichts steigender Studierendenzahlen sowie für die Umsetzung ihrer strategischen Projekte zugeteilt. Die restlichen Mittel werden für bereichsweit geplante Projekte wie die vier Strategischen Fokusbereiche Datenwissenschaften, Advanced Manufacturing, personalisierte Gesundheit und Energie sowie grosse Forschungsinfrastrukturen wie das nationale Hochleistungsrechenzentrum CSCS der ETH Zürich, das Neuroinformatikprojekt Blue Brain Project an der EPFL oder die Erweiterung des SwissFEL am PSI sowie neue Initiativen verwendet.

Konsolidierte Berichterstattung 2018

Der ETH-Rat hat die konsolidierte Berichterstattung 2018 verabschiedet. Der Geschäfts­bericht mit der konsolidierten Rechnung 2018 des ETH-Bereichs wird dem Bundesrat unterbreitet und nach Annahme durch den Bundesrat publiziert. In der Berichterstattung setzt der ETH-Rat einige thematische Schwerpunkte und legt Rechenschaft über die Erreichung der strategischen Ziele ab.

Voller Teuerungsausgleich für Mitarbeitende des ETH-Bereichs

Die Mitarbeitenden des ETH-Bereichs erhalten 2019 den vollen Teuerungsausgleich von 0,9 Prozent. Darauf haben sich die Sozialpartner in Nachverhandlungen geeinigt. Ab 1. Januar 2019 haben die Mitarbeitenden des ETH-Bereichs einen Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent erhalten. Die fehlenden 0,1 Prozent werden ihnen ab 1. Juli 2019 mit zusätzlichen 0,2 Prozent ausgeglichen. Der ETH-Rat schliesst sich damit der Regelung des Bundes an.

Neues Direktionsmitglied der WSL

Der ETH-Rat wählte Dr. Anna M. Hersperger als neues Mitglied der Direktion der WSL ab dem 1. Juni 2019. Sie stammt aus dem Kanton Luzern, studierte Kulturtechnik und Vermessung an der ETH Zürich und promovierte 2000 an der Harvard University mit einem Joint Degree in Ökologie und Landschaftsarchitektur. Zuvor war sie 1989–1991 bei Emch+Berger, Ingenieure und Planer in der Privatwirtschaft und 1992–1994 mit einer Fulbright Scholarship an der Arizona State University tätig. Nach der Promotion forschte sie von 2001 bis 2002 als Postdoc am Departement der Umweltsystemwissenschaften an der ETH Zürich. Seit 2002 ist sie an der WSL, zuerst als Reserach Scientist und seit 2006 als Forschungsgruppenleiterin, wo sie jetzt die Gruppe Landnutzungssysteme leitet. Anna M. Hersperger ist Raumplanerin und Landschafts­ökologin und untersucht die Akteure und treibenden Kräfte der Landnutzungsänderungen im urbanen und extraurbanen Raum.


Weiterführende Informationen

Medienmitteilung ETH-Rat vom 8. März 2019


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