Bundesrat anerkennt Schengen-Beitritt von Kroatien

Medienmitteilung, 21.12.2022

Kroatien gehört ab 1. Januar 2023 zum Schengen-Raum. Das hat der Rat der Europäischen Union (EU) am 8. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 übernommen.

Mit dem Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum fallen die Personenkontrollen an den kroatischen Landes- und Seegrenzen zu anderen Schengen-Staaten per 1. Januar 2023 weg. An den Flughäfen entfallen die Kontrollen mit dem Flugplanwechsel am 26. März 2023. Zudem wird Kroatien ab Anfang 2023 Schengen-Visa ausstellen können.

Beim Ratsbeschluss handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, zu deren Übernahmen sich die Schweiz im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens verpflichtet hat. Die Übernahme des Beschlusses erfolgt im Rahmen eines Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU.

Der Ratsbeschluss wurde der Schweiz am 9. Dezember 2022 mitgeteilt. An seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Antwort der Schweiz genehmigt. Mit der Übermittlung an die EU, welche bis spätestens am 23. Dezember 2022 erfolgt, tritt der Notenaustausch in Kraft. Damit ist sichergestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kroatien im Schengen-Bereich per 1. Januar 2023 aufgenommen werden kann.


Beschluss (EU) 2022/2451(pdf, 386kb)
Notenaustausch(pdf, 169kb)


Adresse für Rückfragen:

Reto Gruber, Bundesamt für Justiz, T +41 58 464 80 36, reto.gruber@bj.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement