Bundesrat schlägt dem Parlament Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen vor

Medienmitteilung, 24.05.2023

Die Schweiz soll dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss zur Kenntnis genommen und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Der Beitritt zum Übereinkommen schafft Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Das Übereinkommen gilt heute in der EU, in Mexiko, Singapur, Montenegro und im Vereinigten Königreich. Mit einer Motion wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bundesbeschluss zur Ratifikation des Übereinkommens vorzulegen. Im März 2022 hat er einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt und nun von den Ergebnissen Kenntnis genommen. Die entsprechende Botschaft hat er zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung ist der Ansicht, dass ein Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten berechenbarer macht und für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grossem Interesse ist. Gemäss den Antworten aus der Vernehmlassung ist das Übereinkommen aus einem weiteren Grund wichtig: Mehrere Kantone (BE, GE, ZH) erwägen die Schaffung von Gerichten, die auf internationale Handelsstreitigkeiten spezialisiert sind. Damit diese Gerichte Bedeutung erlangen, müssen deren Urteile im Ausland anerkannt werden und vollstreckbar sein. Mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen wird dies möglich. Das Übereinkommen muss vom Parlament genehmigt werden.


Botschaft(pdf, 501kb)
Entwurf(pdf, 175kb)


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Anna Alfieri, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 45 78, anna-claudia.alfieri@bj.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement