Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Medienmitteilung, 28.10.2024

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 24. Oktober 2024 beschlossen, dass die Schweiz mehrere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernimmt. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 27. September 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2024 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuss verabschiedete die Übernahme von Anpassungen in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit sowie Flugverkehrsmanagement (ATM). Ein Verordnungspaket definiert neue Vorschriften, um zu bewerten, ob Flugverkehrsmanagement- und Flugsicherungssysteme konform sind. Dank der neuen Vorschriften erhält die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), an welcher auch die Schweiz teilnimmt, eine zentrale Rolle bei deren Bewertung. Die Vorteile: eine einheitliche Zertifizierung sowie eine Harmonisierung der eingesetzten Systeme.

Eine weitere neue Verordnung sieht vor, einen gemeinsamen Informationsspeicher einzurichten, damit die EASA mit den nationalen Behörden bei den Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten effizienter zusammenarbeiten kann.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Der zuständige gemischte Ausschuss Schweiz-EU übernimmt zweimal jährlich neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse in den Anhang des Luftverkehrsabkommens. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. 


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