EasyGov.swiss: Arbeitsbewilligungen für Entsendungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen von mehr als 90 Tagen

Medienmitteilung, 25.06.2024

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per 19. Juni 2024 EasyGov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen, erneut ausgebaut. EasyGov wird im Rahmen der «Integration von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit» zu einer UID-Stelle für ausländische Unternehmen. Zudem sind neu Bewilligungsgesuche für Entsendungen von mehr als 90 Tagen von Arbeitnehmenden aus Unternehmen mit Sitz im Ausland oder selbstständigen Dienstleistenden aus dem Ausland zu einem Einsatz im Kanton Zürich auf dem Portal möglich.

Im Rahmen der «Integration von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit» bietet EasyGov neu Arbeitsbewilligungen für «Entsendungen» und «grenzüberschreitende Dienstleistungen» an. Diese Behördenleistung richtet sich an Unternehmen mit Sitz im Ausland. Entsprechend müssen diese Unternehmen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen können. Neu kann man diese direkt über EasyGov beantragen. EasyGov wird für ausländische Unternehmen somit zu einer UID-Stelle und kann wie zum Beispiel Handelsregisterämter oder Ausgleichskassen UID’s vergeben. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) wurde hierfür ein neuer Prozess definiert. Eine UID wird nur dann an ausländische Unternehmen vergeben, wenn ihre Unternehmensdaten vom BFS validiert werden können. Nur bei ausreichender Identifikation wird den ausländischen Unternehmen auf EasyGov erlaubt, Behördenleistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Kanton Zürich geht bei den Entsendungen mit gutem Beispiel voran
Die aktuelle Ausbauetappe von EasyGov erlaubt neu Gesuche für Entsendungen sowie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen von mehr als 90 Tagen von EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen. In diese Kategorie fallen Mitarbeitende ausländischer Unternehmen oder selbstständige Dienstleistungserbringende aus dem Ausland, die einen Auftrag in der Schweiz realisieren wollen. Die Integration wird als Pilot mit dem Kanton Zürich durchgeführt. Weitere Pilotkantone (Aargau, Basel-Stadt und St.Gallen) werden folgen. 

Schrittweiser Ausbau von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche beabsichtigen, ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz anzustellen oder einzusetzen, haben eine Melde- oder Bewilligungspflicht. EasyGov unterstützt die Unternehmen beim Erstellen dieser Meldungen oder Bewilligungsanträge und stellt die Unterlagen der verantwortlichen Behörde zu. Bei der Einreichung von Gesuchen für Entsendungen und grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen von Selbständigen handelt es sich um einen weiteren Schritt des SECO, die Integration von Behördenleistungen in diesem Bereich auf EasyGov voranzutreiben.

Seit kurzem wird auch die Abwicklung von Grenzgänger-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige (Ausländerausweis G) im Kanton Aargau auf EasyGov bereitgestellt.

Mit dem aktuellen Update können auf EasyGov folgende Meldungen und Bewilligungsanträge erfasst werden:

  • Meldung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) in allen 26 Kantonen.
  • Grenzgängerbewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige (Ausweis G) in den Pilotkantonen Aargau, Basel Stadt, Thurgau und Zürich. St. Gallen ist für Sommer 2024 vorgesehen.
  • Arbeitsbewilligungen für eine Anstellung bei Schweizer Arbeitgebern für Drittstaatsangehörige in den Kantonen Thurgau und Zürich (Ausweise L, G oder B).
  • Gesuche für Entsendungen sowie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen von mehr als 90 Tagen von EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen im Kanton Zürich.

In den nächsten Jahren sind weitere Ausbauetappen für verschiedene Kategorien von Meldungen und Bewilligungen vorgesehen, so beispielsweise für das Online-Meldeverfahren EU/EFTA ≤ 90 Tage (derzeit in der Realisierungsphase). Nicht zuletzt sollen die erwähnten Bewilligungsprozesse in möglichst allen Kantonen angeboten werden.


Weiterführende Informationen

Leistungsumfang von EasyGov.swiss Version 1.12
EasyGov.swiss


Adresse für Rückfragen:

Fabian Maienfisch, Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher SECO, Tel. +41 58 462 40 20, medien@seco.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung