Zweiter Schweizer Beitrag, Rahmenkredit Migration: Aufnahme von Verhandlungen mit Griechenland, Zypern und Bulgarien

Medienmitteilung, 13.09.2024

Der Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags wird in zwei Phasen umgesetzt. Zur Umsetzung der zweiten Phase (2025–2029) hat der Bundesrat der Eröffnung von Verhandlungen mit Griechenland, Zypern und Bulgarien zugestimmt. Die Schweiz trägt damit zu einem besseren Migrationsmanagement auf europäischer Ebene bei, was auch in ihrem Interesse ist.

Migration ist ein Schwerpunktbereich des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Staaten der Europäischen Union (EU). Der Rahmenkredit Migration beläuft sich auf 200 Millionen Franken. Die Partnerstaaten werden nach Kriterien ausgewählt, die insbesondere den Umfang der Migrationsbewegungen, die strukturellen Bedürfnisse im entsprechenden Land und die Interessen der Schweiz widerspiegeln.

Umsetzung in zwei Phasen

Die Kooperationsprogramme der ersten Phase starteten im September 2022 in Griechenland und Zypern mit einem Finanzierungsbeitrag von 40 bzw. 10 Millionen Franken. Seit Juli 2024 läuft das Programm in Italien, das mit 20 Millionen Franken unterstützt wird.

Im Hinblick auf die Umsetzung der zweiten Phase (2025–2029) wird die Schweiz Verhandlungen aufnehmen, um ihre Zusammenarbeit mit Griechenland und Zypern sowie Bulgarien, mit dem sie bereits im Bereich der Kohäsion zusammenarbeitet (ebenso mit Zypern), zu erneuern. Die Verhandlungen werden sich in erster Linie auf die Auswahl der zu unterstützenden Themenbereiche und den für die einzelnen Programme bereitgestellten Betrag beziehen (insgesamt stehen 70 Millionen Franken zur Verfügung). Die Umsetzung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und Regeln wie in der ersten Phase.

Ziele und Inhalt des Rahmenkredits Migration

Der Rahmenkredit Migration soll die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa stärken. Finanzielle Unterstützung kann in folgenden Bereichen geleistet werden: Asylverfahren, Infrastruktur, Rückkehr- und Reintegrationshilfe sowie Integrationsmassnahmen mit dem Ziel, irregulärer Sekundärmigration vorzubeugen.

Neben bilateralen Kooperationsprogrammen sieht der Rahmenkredit auch einen Rapid Response Fund vor, damit in den EU-Staaten rasch auf stark ansteigende Migrationsbewegungen reagiert werden kann. Dieser hat sich für die Mitgliedstaaten der EU, die eine hohe Anzahl Schutzsuchender aus der Ukraine aufgenommen haben, als wichtiges Instrument erwiesen.


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Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement