Institutionen

Europäischer Rat

Der moderne Innenbereich des Europagebäudes in Brüssel, die Wände und die Fassade sind beleuchtet und bestehen aus Holz- und Glaskonstruktionen.
Das Europagebäude in Brüssel ist Sitz des Europäischen Rats und Tagungsort des Rats der Europäischen Union. © European Union

Der Europäische Rat ist das oberste politische Steuerungsgremium der EU. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Er gibt wichtige Impulse für die Entwicklung der EU und legt allgemeine politische Ziele fest. Der Europäische Rat entscheidet über die aussenpolitischen Positionen der EU. Er trifft sich mindestens vier Mal jährlich. Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags hat er einen ständigen Präsidenten, der ansonsten kein politisches Amt innehat und dessen Aufgabe es ist, die Kontinuität der Arbeit des Europäischen Rates zu gewährleisten.

Rat der Europäischen Union

Ein vollbesetzter Konferenzsaal mit bunter Decke im Europagebäude. Hier finden unter anderem die EU-Gipfel, multilaterale Gipfel und Ministertagungen statt.
Im Europagebäude finden unter anderem EU-Gipfel, multilaterale Gipfel und Ministertagungen statt. © European Union

Der Rat der Europäischen Union – auch Ministerrat genannt – ist das zentrale Entscheidungs- und eigentliche Gesetzgebungsorgan der EU. Er beschliesst alle wesentlichen Rechtsakte meistens gemeinsam mit dem Parlament und schliesst internationale Abkommen ab. Mitglieder des Ministerrats sind die Fachminister der Mitgliedstaaten, und zwar je nach Bereich (so zum Beispiel die Landwirtschaftsminister bei Landwirtschaftsfragen). Den Vorsitz hat ein Mitgliedstaat für jeweils sechs Monate inne. Die meisten Beschlüsse werden mit qualifiziertem Mehr gefasst (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). Der Ministerrat verabschiedet zusammen mit dem Parlament jährlich den Gesamthaushalt.

Europäisches Parlament

Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Strassburg, in dessen Glasfassade sich der Fluss spiegelt.
Die von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählten Parlamentsmitglieder tagen sowohl im Parlamentsgebäude in Strassburg (im Bild), als auch in Brüssel. © Europäische Union 2017

Seit 1979 entsenden die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten ihre Vertreterinnen und Vertreter mittels Direktwahl ins Europäische Parlament (EP). Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Die Abgeordneten dieses Berufsparlaments tagen eine Woche pro Monat in Strassburg sowie drei Wochen pro Monat in Brüssel und werden jeweils für fünf Jahre gewählt. Die Sitzordnung im Saal richtet sich nach Parteizugehörigkeit und nicht nach Nationalität. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament erheblich mehr Mitentscheidungsrechte erhalten. So hat es neuerdings die Kompetenz, Abkommen der EU mit Drittstaaten zu genehmigen. Bei der Schaffung von neuem EU-Recht und bei der Verabschiedung des Gesamthaushalts teilt das Parlament die Entscheidkompetenz mit dem Ministerrat. Es ist Kontrollorgan, indem es die Kommission bestätigt und auch zum Rücktritt zwingen kann.

Europäische Kommission

Der Berlaymont Komplex steht gegenüber dem Europagebäude, die Europäische Kommission nutzt diesen Komplex mitten in Brüssel.
Der von der Europäischen Kommission genutzte Berlaymont Komplex steht gegenüber dem Europagebäude in Brüssel. © Charles Lecompte 2010

Die Europäische Kommission ist gewissermassen die «Verwaltung» der EU. Sie hat die alleinige Kompetenz, neues Gemeinschaftsrecht zu initiieren. Die Kommission macht dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat entsprechende Vorschläge und führt deren Entscheidungen aus. Sie verwaltet die gemeinsamen Politiken, beispielsweise im Bereich Landwirtschaft und Regionalpolitik. Zudem überwacht sie die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten sowie den EU-Haushalt. Der Kommissionspräsident wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt. Die übrigen Kommissare werden von der jeweiligen nationalen Regierung und in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten bestimmt. Das Europäische Parlament genehmigt die Wahl der Kommissare und des Präsidenten als Kollegium.

Gerichtshof der Europäischen Union

Die hohen Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg glänzen goldfarben vor blauem Himmel.
Der Gerichtshof der Europäischen Union befindet sich in Luxemburg. © Quartier Européen Nord, Kirchberg, sprklg 2008

Der mit dem Lissabonner Vertrag umbenannte Gerichtshof der Europäischen Union, EuGH (früher: «Europäischer Gerichtshof»), mit Sitz in Luxemburg ist die höchste richterliche Instanz der EU. Seine Aufgabe besteht in der Wahrung des EU-Rechts bei Anwendung und Auslegung der Gemeinschaftsverträge. Der EuGH besteht insbesondere aus dem Gerichtshof (27 Richter und 11 Generalanwälte) sowie dem Gericht erster Instanz (27 Richter). Die Richter und Generalanwälte werden jeweils von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf sechs Jahre gewählt.

Europäischer Rechnungshof

Vor dem Gebäude des Rechnungshofs in Brüssel wehen die Fahnen der EU-Mitgliedstaaten im Wind.
Der Rat ernennt nach Konsultation des Parlaments für jeden EU- Mitgliedstaat ein Mitglied des Rechnungshofs. © European Union

Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft die Rechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Er überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Zudem unterstützt er den Ministerrat und das Europäische Parlament in Budget- und Rechnungsfragen.

Europäische Zentralbank

Ein modernes Hochhaus mit Glasfassade, hell beleuchtet vor dem abendlichen Himmel Frankfurts am Main.
Das Gebäude der Europäischen Zentralbank steht in Frankfurt am Main. © Europäische Zentralbank, Kiefer 2015

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist für die Geldpolitik der Währungsunion, der Eurozone, zuständig. Ziel der EZB-Politik ist, das Preisniveau in der Eurozone stabil zu halten, das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Geleitet wird die EZB von einem Direktorium mit sechs Mitgliedern, die für eine achtjährige Amtszeit gewählt sind. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Das Direktorium wird zudem von einem Rat und einem Erweiterten Rat unterstützt.