Biometrischer Ausländerausweis: erweiterter Empfängerkreis

Medienmitteilung, 13.11.2013

Bern - Der Bundesrat hat heute der Teilrevision von zwei Verordnungen zugestimmt, aufgrund welcher alle nichteuropäischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz ab 1. Dezember 2013 einen biometrischen Ausländerausweis erhalten sollen. Auch Staatsangehörige europäischer Länder, die nicht von der Personenfreizügigkeit profitieren, werden einen biometrischen Ausweis erhalten.

Seit dem 24. Januar 2011 stellt die Schweiz für die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen, die sich in der Schweiz aufhalten, einen mit einem Datenchip versehenen biometrischen Ausländerausweis aus. Denselben Ausweis werden nun auch nichteuropäische Staatsangehörige erhalten, die Familienmitglied einer Bürgerin oder eines Bürgers der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind. Auf ihrem Ausweis wird die Anmerkung "Familienmitglied eines Bürgers der EU/EFTA" stehen. In der Schweiz leben zwischen 20 000 und 30 000 Personen, die von dieser Änderung betroffen sind. Diese Personen erhalten zurzeit einen Ausländerausweis in Papierform.

Europäische Staatsangehörige, deren Staat Vertragspartei des Freizügigkeitsabkommens ist, werden wie bis anhin einen Ausweis in Papierform erhalten.

Der biometrische Ausländerausweis entspricht den hohen internationalen Sicherheitsnormen. Die Daten sind durch ein gesichertes Zugriffsverfahren und einen elektronischen Schlüssel geschützt.

Die Neuerungen treten am 1. Dezember 2013 in Kraft und sind Teil der im Bundesamt für Migration eingeleiteten Modernisierung der Ausländerausweise.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Migration, Céline Kohlprath, Pressesprecherin BFM, Tel. +41 31 325 00 59

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Der Bundesrat
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