Neue Vernetzungsplattform zur Personenfreizügigkeit online

Bern, Medienmitteilung, 16.09.2013

Die Suche nach Informationen zum Thema Personenfreizügigkeit auf den Webseiten der Bundesverwaltung soll einfacher werden. Zu diesem Zweck wurde am Montag ein Internetportal unter der Adresse www.personenfreizuegigkeit.admin.ch aufgeschaltet. Es enthält eine Zusammenstellung von Links, die Zugang zu den Internetseiten der betreffenden eidgenössischen Departemente, Ämter, Direktionen und Staatssekretariate gewähren.

Das Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ist seit 2002 in Kraft. Mit diesem Abkommen erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz beziehungsweise Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Für Staatsangehörige der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gelten gemäss dem am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen revidierten EFTA-Übereinkommen dieselben Regelungen.


Weiterführende Informationen

Portal Personenfreizuügigkeit


Adresse für Rückfragen:

Agnès Schenker, Mediensprecherin EJPD, Tel. 031 322 40 05


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement,Eidgenössisches Departement des Innern,Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten