Zwei geschützte Schweizer Spezialitäten sind nun auch in der EU geschützt

Medienmitteilung, 10.04.2014

Bern - Die Schweiz und die EU haben gestern einen Beschluss unterzeichnet, der den Schutz der Schweizer Bezeichnungen "Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" (GUB) und "Glarner Kalberwurst" (GGA) in der EU vorsieht. Die Schweiz wird ihrerseits rund 180 neue EU-Bezeichnungen auf ihrem Territorium schützen. Der Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.

Mit diesem Beschluss wurde das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA), das am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten und als Anhang 12 in das bilaterale Agrarabkommen von 1999 integriert wurde, zum ersten Mal weiterentwickelt. Das Abkommen schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie „Bündnerfleisch" und „Tête de Moine" und sieht vor, dass regelmässig auch neu eingetragene GUB und GGA der Parteien ins Abkommen aufgenommen werden können. Die Schweizer Bezeichnungen „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" (GUB) und „Glarner Kalberwurst" (GGA) werden damit neu auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Anhang 12 soll auch in Zukunft regelmässig aktualisiert werden.

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Jacques Chavaz, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, stellvertretender Direktor, Tel.: +41 31 322 25 02

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