Bund will sich an Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht beteiligen

Medienmitteilung, 31.10.2018

Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2018 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht eröffnet. Der neue Erlass soll die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Kantone schaffen. Weiter soll damit dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, bei Bedarf Vorgaben bezüglich Art und Umfang der Kontrollen zu beschliessen.

Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Dazu gehört auch die Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht. Angesichts der gesamtschweizerischen Bedeutung einer konsequenten Anwendung der Stellenmeldepflicht ist der Bund dem Anliegen der Kantone nachgekommen und will sich an den Kontrollkosten der Kantone beteiligen. Damit der Bund eine Finanzierung ausrichten kann, ist eine Gesetzesgrundlage nötig. Das Gesetz  soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Für die Initialphase der Stellenmeldepflicht vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2019 gibt es keine Gesetzesgrundlage und entsprechend ist eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund in dieser Phase nicht möglich.

Die Stellenmeldepflicht gibt vor, dass Arbeitgeber offene Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent (ab 2020 5 Prozent) den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden müssen, bevor sie diese anderweitig ausschreiben können. Der Zugriff auf die gemeldeten Stellen ist während fünf  Arbeitstagen nur den Stellensuchenden zugänglich, die bei einem RAV angemeldet sind. Registrierte Stellensuchende profitieren somit von einem Informations- und Bewerbungsvorsprung gegenüber allen anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Die Stellenmeldepflicht zielt auf die bessere Nutzung inländischer Arbeitskräftepotenziale ab.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Adresse für Rückfragen

Daniel Keller, stv. Leiter Gruppe Grundlagen ALV im SECO
058 464 14 84, daniel.keller@seco.admin.ch

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