Moderne Technologie zur Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen

Medienmitteilung, 21.11.2018

Die Kontrolle an den Aussengrenzen des Schengen-Raums wird durch den Einsatz moderner Technologien weiter verstärkt. Zum einen schaffen die Schengen-Staaten ein neues gemeinsames Informationssystem, das die Daten der Reisenden aus Drittstaaten enthält, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Zum andern wird die Möglichkeit von automatisierten Kontrollen von Reisenden an den Schengen-Aussengrenzen eingeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Botschaft dazu verabschiedet.

Ab 2021 wird europaweit ein Informationssystem eingeführt (Entry/Exit-System, EES), das an den Schengen-Aussengrenzen die Reisedaten von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum ein- resp. aus diesen ausreisen. Zudem wird das System allfällige Einreiseverweigerungen enthalten. Das EES wird an den Schengen-Aussengrenzen betrieben, in der Schweiz also an den Flughäfen. Gleichzeitig sind auch automatisierte Grenzkontrollen durch den Einsatz moderner Technologien vorgesehen. Die Neuerungen tragen dazu bei, die Kontrolle an den Aussengrenzen weiter zu verstärken.

Der Bundesrat hat dazu vom 14. Februar bis zum 21. Mai 2018 die Vernehmlassung durchgeführt. Die Mehrheit der Teilnehmer hat die Vorlage begrüsst. Aufgrund von Rückmeldungen hat der Bundesrat den Botschaftstext teilweise ergänzt. So wurde beispielsweise präzisiert, welchen Teil der Kosten der Bund, die Kantone und die Flughafenbetreiber zu tragen haben.

Verzicht auf das nationale Erleichterungsprogramm

Die Schengen-Staaten haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein nationales Erleichterungsprogramm für Vielreisende einzurichten (National Facilitation Programme, NFP). Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in einer Studie untersuchen lassen, ob sich die Einführung des NFP in der Schweiz lohnt. Es zeigte sich, dass das Programm aufgrund des zusätzlichen Personalaufwands für Bund und Kantone derzeit kaum wirtschaftlich wäre. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorerst auf die Einführung des NFP zu verzichten.

Hoher Standard beim Datenschutz

Einige Vernehmlassungsteilnehmer forderten zudem, dass die Bearbeitung der Daten im EES in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehe müsse. Auch dieses Anliegen hat der Bundesrat weitgehend übernommen. Damit strebt er einen Datenschutzstandard an, der demjenigen der EU entspricht. Die Botschaft wird nun dem Parlament unterbreitet.


Weiterführende Informationen

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD


Adresse für Rückfragen:

Information und Kommunikation, Staatssekretariat für Migration, T +41 58 465 78 44


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement